#17
30.01.2014, 12:18
Ich habe gerade das GKG durchstöbert, weil ich wissen wollte, was so an Kosten auf mich als Gläubiger zukommt.
Meine Erkenntnisse sind folgende:
Zunächst fällt eine Gebühr "normale" Gerichtskosten für die Eintragung an in Höhe von (bei 2.000 €) 53 €.
Ein Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung würde weitere 100 € kosten.
Das Verfahren im Allgemeinen kostet eine 0,5 Gebühr.
Der Versteigerungstermin, der Zuschlag und das Verteilungsverfahren kosten auch jeweils 0,5.
Muß ich das als alles vorstrecken oder wird das vom Erlös abgezogen, bevor er verteilt wird?
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