Arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid neues Formular

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Alex168
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#1

24.02.2016, 11:37

Ich hoffe, dass es hierzu noch nichts gibt, habe so nichts gefunden.

Und zwar habe ich ein Problem mit dem neuen Formular für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid.

Hatte zuerst noch das falsche Formular benutzt, daraufhin kam natürlich eine Monierung des Gerichts.

Habe das neue Formular gekauft und per Hand ausgefüllt und ans Gericht geschickt. Daraufhin kam ein Schreiben, dass wir jetzt 2 Mahnanträge gemacht hätten (das Gericht hatte schon ein Aktenzeichen für den ersten falschen MB vergeben und ich habe vergessen, das auf dem neuen Antrag anzugeben, so dass nun zwei Aktenzeichen vorhanden waren.) Daraufhin habe ich den einen MB zurückgenommen und einen neuen geschickt, diesmal mit der Schreibmaschine ausgefüllt, auch das richtige Aktenzeichen angegeben, nur hatte ich hier dummerweise vergessen unseren Kanzleistempel draufzumachen. Dann hat uns das Gericht geschrieben, dass die Antragstellerin (unsere Mandantin) nunmehr einen eigenen Antrag gestellt hätte und wir unsere Bevollmächtigung zurücknehmen sollen. Daraufhin hab ich ein Schreiben ans Gericht gemacht, dass wir diesen gestellt hatten etc.
Dann hat die Rechtspflegerin angerufen. Sie meint, dass ich nochmal den MB schicken soll, diesmal komplett richtig und ich muss ihn auch mit dem Schreibprogramm ausfüllen. So da fängt das eigentliche Problem an. Ich weiß nicht, was die mit Schreibprogramm meinen? Wie soll ich den bitte ausfüllen? Mit Schreibmaschine darf ich ja wohl nicht mehr?
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Anahid
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#2

24.02.2016, 11:57

RA-Micro bietet dafür eine Möglichkeit. Keine Ahnung wie das mit WinMacs geht.
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#3

24.02.2016, 12:01

In WinMac kannst Du die Forderung ganz normal im Forderungseingeben und dann bei Dokument wählst Du bei Vorgang "Mahnbescheid ARBG" aus, dann kannst Du das Formular einlegen und es wird ordentlich bedruckt.
Alex168
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#4

24.02.2016, 12:04

Hmm.. .habe das bei mir nicht. Dann muss ich vielleicht doch einfach mal mit Rummel telefonieren ob die das was haben...

Anders machen kann ich es nicht? Also mit Schreibmaschine geht wirklich gar nicht mehr? Man muss ja auch Hersteller der Software etc. angeben
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#5

24.02.2016, 12:25

Rechtsanwälte müssen ein computergestützes Schreibprogramm für die Antragstellung verwenden. Die entsprechende Änderung wurde im BGBl Teil I 2014, Nr. 45, S. 1566 veröffentlicht. Wenn's bei Euch kein entsprechendes Programm gibt, bleibt als Alternative noch die Klage oder der Mandant muss den Antrag selbst einreichen.
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#6

24.02.2016, 17:25

ich mache die im Internet, online-mahnantrag
achso, Arbeitsrecht... gibt es da andere? hatte ich noch nie
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#7

24.02.2016, 17:31

paralegal6 hat geschrieben:achso, Arbeitsrecht... gibt es da andere?
Ja
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#8

25.02.2016, 10:50

Hatte ich schon, wir klagen aber direkt. Ist eh nicht schneller mit dem Mahnbescheid und einfach zuviel Aufwand.
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skugga
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#9

25.02.2016, 10:59

Anahid hat geschrieben:Hatte ich schon, wir klagen aber direkt. Ist eh nicht schneller mit dem Mahnbescheid und einfach zuviel Aufwand.
Das predige ich auch immer. Die Formulare hat eigentlich niemand im Büro, und bis die besorgt sind und der MB ausgefüllt ist, ist die Klage schon dreimal raus. Und im Arbeitsrecht sind sie ja zumindest mit Güteterminen auch schneller dran als im Zivilrecht.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#10

23.03.2016, 13:02

Wie funktioniert das mit RAMicro? Erstellen über MB-Arbeitsrecht bekomme ich hin aber dann?
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