Überleitung in das streitige Verfahren durch Antragsgegner

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ManuTob
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#1

19.01.2016, 09:08

Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen:

Ist es möglich, dass der Antragsgegner nach Einlegung eines Widerspruchs gegen einen MB die Überleitung in das streitige Verfahren beantragt? Hört sich blöd an, aber wir würden dann gerne Widerklage erheben ;)

Wenn es möglich ist, wer muss dann die 2,5 GK einzahlen? Trotzdem der Antragsteller oder wir?
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#2

19.01.2016, 12:49

Ja, das geht, mach ich regelmäßig, wenn unser Mandant einen MB bekommen hat und das Verfahren nach Widerspruch nicht aufgenommen wird, weshalb auch immer. Ich möchte nämlich das Geld für den Widerspruch haben.
Allerdings müssen 2,5 Gerichtskosten gezahlt werden.
Davon unabhängig kannst Du aber doch selbst Klage erheben, statt auf das streitige Verfahren des Gegners zu warten.
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