Vollstreckungsbescheidsantrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#1

18.11.2015, 08:29

Hallo Ihr Lieben,

habe folgenden Fall hier vorliegen:

gegen Mahnbescheid wurde WS eingelegt, dann haben wir die Gerichtskosten eingezahlt und eine Frist zur Klagebegründung erhalten. Daraufhin hat der Schuldner den WS zurück genommen. Ich soll jetzt beim Landgericht Hamburg einen VB Antrag stellen und wollte nun fragen ob ich unter dem Punkt bisherige Kosten auch die eingezahlten Gerichtskosten eintragen kann zusätzlich oder muss ich diese im KFA geltend machen?


LG
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#2

18.11.2015, 09:02

Die sollten eigentlich von Amts wegen aufgenommen werden.

Der VB-Antrag ist nicht formulargebunden, Du kannst die Erklärungen auch als Schriftsatz einreichen und um Berücksichtigung der GK bitten.
läuft...
:huch
*Refa*
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 252
Registriert: 07.11.2007, 18:21
Beruf: RA-FA
Software: RA-Micro

#3

18.11.2015, 09:09

Maddien hat geschrieben:Die sollten eigentlich von Amts wegen aufgenommen werden.

Der VB-Antrag ist nicht formulargebunden, Du kannst die Erklärungen auch als Schriftsatz einreichen und um Berücksichtigung der GK bitten.
Bezüglich der Gerichtskosten habe ich hier schon mehrere Varianten gehabt, die Festsetzung im VB, aber auch die gesonderte Festsetzung in einem KFB von Amts wegen.

Was die Gerichte bislang aber immer wollten, war das ausgefüllte "alte" Formular auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. Formlos ging hier noch nie was.
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#4

18.11.2015, 09:25

Sofern mit dem Antrag Informationen mitgeteilt werden müssen, für die im Formular kein Platz ist, haben wir hier die VB Anträge reihenweise per "normalem" Schriftsatz eingereicht - ohne Beanstandungen. Es sollten enthalten sein: Erklärung über erfolgte Zahlungen, Antrag auf Verzinsung der Kosten und Zustellung von Amts wegen...
läuft...
:huch
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8157
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

18.11.2015, 09:31

Macht wohl jedes Mahngericht anders. In Coburg geht ohne das Formular nichts. Wenn der Platz für Zahlungen nicht ausreicht, mache ich eine Anlage, die ich an den eigentlichen Antrag hefte.

Ich kenne auch nur die Variante mit dem alten Formular. Ich hatte mal einen ganz netten Rechtspfleger, der mir gleich einen ganzen Packen dieser alten Formulare zugeschickt hat. Die gibt es ja nicht mehr zu kaufen. Und in dieses alte Formular habe ich die GK für das streitige Verfahren eingetragen. Festgesetzt wird in der Regel nicht (hatte ich bzw. bislang nicht).
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#6

18.11.2015, 09:31

das heisst also, dass ich die eingezahlten GK für das streitige Verfahren im Antrag auf Erlass des VB eintragen kann?!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

18.11.2015, 10:53

kkb hat geschrieben:das heisst also, dass ich die eingezahlten GK für das streitige Verfahren im Antrag auf Erlass des VB eintragen kann?!
Nein, kannst Du nicht. Über die Kosten des streitigen Verfahrens, welches ja nunmal durch Euren Antrag auf Abgabe eingeleitet war, muss eine KGE des Streitgerichts ergehen. Die Gerichtskosten und die VG nach 3100 (abzgl. der VG nach 3305) sind dann im Wege der Kostenfestsetzung geltend zu machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#8

18.11.2015, 12:50

ok DANKE :)
Antworten