Mahnbescheid gegen niederländische B.V.

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SiHa
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#1

05.11.2015, 09:00

Hallo,

ich möchte gern einen Mahnbescheid gegen eine niederländische B.V. beantragen. Bei meinen Recherchen kam heraus, dass die B.V. als haftenden Gesellschafter eine weitere B.V. eingetragen hat. Dieser wiederum hat einen Geschäftsführer.

Wie trage ich diese Angaben nun in den Online-Mahnantrag ein? Sobald ich B.V. auswähle, kann ich bloß den Geschäftsführer eintragen, kann ich da dann die zweite B.V. hinterlegen? Dann gibt es aber kein Feld mehr für die natürliche Person des Geschäftsführers... :-?

Außerdem würde ich gern wissen, ob ich bei den Zinsen auch 9% für die niederlädische B.V. eintragen kann, deutsches Recht ist durch unsere AGB anwendbar und eine B.V. entspricht doch dem deutschen Modell einer GmbH oder?

Vielen Dank für mögliche Antworten! :thx
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Anahid
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#2

05.11.2015, 09:03

SiHa hat geschrieben: deutsches Recht ist durch unsere AGB anwendbar
Entschuldige bitte, aber wo arbeitest Du denn?
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AliceImWunderland
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#3

05.11.2015, 09:07

Sprichst du vom europäischen Mahnverfahren oder von einem normalen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
SiHa
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#4

05.11.2015, 09:15

@ Anahid: Ich arbeite in der Rechtsabteilung eines Unternehmens.

@ AliceImWunderland: Ich möchte gern den Weg über einen deutschen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid gehen und dann die Bestätigung als Europäischen Vollstreckungstitel beantragen.
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#5

05.11.2015, 09:39

Du hast doch im MB zwei Vertretungsfelder, wenn Du eine Firma eingegeben hast. Dann kannst Du im ersten Feld die 2. B.V. eintragen als Gesellschafter und im zweiten Feld den Geschäftsführer.

9 % über Basiszins kannst Du geltend machen wenn die Forderung alt genug ist. Die B.V. ist schließlich kein Verbraucher.
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#6

05.11.2015, 09:49

Leider kann man bei BV nur folgendes auswählen:

[Die Dateierweiterung bmp wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]

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Anahid
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#7

05.11.2015, 09:59

Wenn Du den eingegeben hast, kommt doch die Frage, ob Du noch einen weiteren Vertreter angeben willst. :kopfkratz
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#8

05.11.2015, 09:59

SiHa hat geschrieben: Wie trage ich diese Angaben nun in den Online-Mahnantrag ein? Sobald ich B.V. auswähle, kann ich bloß den Geschäftsführer eintragen, kann ich da dann die zweite B.V. hinterlegen? Dann gibt es aber kein Feld mehr für die natürliche Person des Geschäftsführers... :-?
Du kannst, wen du den ersten gesetzlichen Vertreter eingetragen hast, anschließend einen weiteren gesetzlichen Vertreter eintragen, wenn du auf "weiter" gehst und dann die Frage nach dem weiteren gesetzlichen Vertreter mit "ja" beantwortest.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Maddien
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#9

05.11.2015, 10:10

Das ist dann aber keine "Kette" von Vertretungen, sondern "weitere" Vertreter :)
läuft...
:huch
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#10

05.11.2015, 10:16

Mag ja sein Maddien. Aber ich hatte damit noch nie Probleme. Bei der GmbH & Co. KG hast Du ja dieselbe Konstellation, vertreten durch eine GmbH und diese vertreten durch einen Geschäftsführer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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