Abwicklung Arbeitsverhältnis/ Krankheit

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arcangel71
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#1

21.10.2015, 10:32

Vlt. hat jemand Erfahrungen mit einem identischen Fall.

Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, wonach u.a. das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Datum "abzuwickeln" ist.

Nach Ausspruch der Kündigung war der Arbeitnehmer (sehr lange) erkrankt. Der Arbeitgeber weiss allerdings nicht, ob der Arbeitnehmer durchgehend wegen der gleichen Krankheit erkrankt war.

Wie soll der Arbeitnehmer nunmehr den Vergleich abwickeln (Lohn abrechnen), da er bzgl. der Krankheit und Dauer der Erkrankung keine Kenntnis hat. Ggf. sind Ansprüche übergegangen oder der Arbeitgeber hat tatrsächlich nur 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten.

Vlt. hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt und kann praktische Hilfe leisten ?!
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Anahid
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#2

21.10.2015, 11:23

Wurde der Arbeitnehmer anwaltlich vertreten?
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arcangel71
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#3

21.10.2015, 12:35

Anahid hat geschrieben:Wurde der Arbeitnehmer anwaltlich vertreten?
Ja.
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#4

21.10.2015, 14:03

In solchen Fällen schreiben wir den Kollegen an, dass unser Mandant den Vergleich gerne erfüllen möchte. Im Hinblick auf die lange Ausfallzeit des Arbeitnehmers bitten wir daher um Bestätigung, dass hier kein Forderungsübergang vorliegt bzw. zwischenzeitlich eingetreten ist.
Zuletzt geändert von Anahid am 21.10.2015, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
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jojo
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#5

21.10.2015, 14:13

Ansonsten bei der Krankenkasse nachhaken, ob Erst. oder Folgebescheinigung und bei der Agentur nachfragen. Obowhl die Agentur schickt eigentlich immer entsprechende Schreiben raus.
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