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Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 12:38
von aaradya
Hallo zusammen,

da wir hier zum ersten Mal einen Mahnbescheid (mit dem schönen Formular aus dem Schreibwarenladen) machen, habe ich eine kleine Frage.

Ich habe dies jetzt soweit auch ausgefüllt nur bin ich etwas stutzig geworden, bei dem Feld 9) Auslagen für dieses Verfahren. Mir wurde mitgeteilt vom Arbeitsgericht, dass RA-Kosten nicht im Verfahren geltend gemacht werden. Was trage ich denn genau hier ein? Ist das die Gebühr für den MB? Kann ich die eingeben?

Hauptforderung 18.235,40 € zzgl. Zinsen ab 01.01.15
Versbeiträge (gehören auf die HF drauf) 3.484,80 € zzgl. Zinsen ab 01.10.14
und dann wäre noch die Auslagen für den MB (sind die genauso wie bei einem normalen MB?)

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe....Die Sache muss noch bis 14 Uhr vom Tisch :schock

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 13:05
von Adora Belle
Schreib lieber ne Klage, die schaffst Du bis 14 Uhr.

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 13:10
von aaradya
Leider liegt das nicht in meiner Macht.
Hab vom Cheffe den Auftrag bekommen den MB bis 14 Uhr fertig zu haben.

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 13:14
von Anahid
Mit Auslagen für das Verfahren sind Kosten wie z.B. die für den MB-Vordruck gemeint. Anwaltskosten und Gerichtskosten werden im ArbG-MB nicht angegeben.

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 13:35
von jojo
So ist es: Die Kosten für den Vordruck plus Porto...

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 13:55
von Geniesserin
jojo hat geschrieben:So ist es: Die Kosten für den Vordruck plus Porto...
Aber doch nur bei Privatpersonen, oder?
Der RA kann doch die Kosten für den Vordruck und das Port nicht neben der P+T geltend machen, sind doch allgemeine Geschäftskosten.

Re: Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 03.07.2015, 15:26
von jojo
Sag ich mal so: Stehen da 5,00 frag zumindest ich nicht nach...