Mahnbescheid Zustellung an Betriebsstätte
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Hallo an Alle! Ich bin gerade etwas verunsichert. Ich habe hier auf der Gegenseite eine Firma mit Sitz in Luxemburg, diese Firma hat aber eine Betriebsstätte in Berlin. Beauftragung meines Mandanten und Lieferung der Ware erfolgte immer über Berlin. Jetzt meine Frage: Kann ich den Mahnbescheid an die Betriebsstätte zustellen lassen? Ich befürchte eher nicht oder? Da es ja eine unselbständige Niederlassung ist oder?
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Habe hier auch gerade das Problem. Gibt es hierzu eine Lösung.
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Super. Vielen Dank schon einmal. Wir haben eine Gewerberegisteranfrage gemacht. Diese hat ergeben, dass die Betriebsstätte in Deutschland eingetragen ist und der Hauptsitz in der Schweiz ist. Macht das einen Unterschied, zu dem, was Du geschrieben hast. In der Schweiz ist es eine AG, genau wie hier, nur, dass die Vertretungsverhältnisse dort anders sind. Wir haben jetzt normal die Betriebsstätte mit deutscher Anschrift in dem Mahnbescheid eingetragen.
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Frage ist nicht, ob die im Gewerberegister eingetragen ist, sondern ob die im Handelsregister eingetragen ist. Wenn sie im HR eingetragen ist, ist es eine selbständige Zweigniederlassung; ist sie nicht eingetragen, ist es eine unselbständige Zweigniederlassung und damit die Muttergesellschaft im Ausland Antragsgegnerin.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke für die schnelle Antwort. Im HR ist sie nicht eingetragen...