Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe mehrere Mahnbescheide Ende letzten Jahres gemacht wegen Verjährung. Es ging um Arzthonorar. In der Wahlleistungsvereinbarung stehen die Kinder und unterschrieben haben die Eltern. Ich habe die Mahnbescheide gegen die Eltern gemacht. Es wurde teilweise Widerspruch eingelegt und in einigen habe ich VB's erhalten wo ich bereits Vollstreckungen eingeleitet habe. In denen wo Widerspruch eingelegt wurde wollte ich jetzt die Klagen fertigen und habe den Fehler bemerkt, dass ich nicht die Kinder im MB gesetzl. vertr. d. d. Eltern angegeben habe sondern die Eltern, da die Rechnungen unseres Mandanten an die Eltern gingen.
Kann mir jemand sagen, ob ich da noch was retten kann???
Mahnbescheide gegen falschen Schuldner
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Das klingt eher nach einem Fall für den RA.
Evtl. kann es noch so verpackt werden, dass Rechnungsempfänger als gesetzl. Vertreter die Beklagten sind, aber ich Pessimist tendiere da eher zu nein, weiß es aber nicht sicher.
Evtl. kann es noch so verpackt werden, dass Rechnungsempfänger als gesetzl. Vertreter die Beklagten sind, aber ich Pessimist tendiere da eher zu nein, weiß es aber nicht sicher.
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Ich denke auch, dass man das in einer Anspruchsbegründung in der Art verpacken kann, dass es sich bei den Beklagten um die gesetzlichen Vertreter des Kindes handelt. Ob hier eine Verjährungsunterbrechung tatsächlich stattgefunden hat oder ob hier Probleme auftauchen, das soll wirklich bitte Dein Chef klären.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hier dürfte doch allein die Haftung der Eltern aufgrund der Unterhaltspflichten bestehen.
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Hier kann durchaus ein Behandlungsvertrag mit deN Eltern vorliegen. Stichwort ist "Vertrag zugunsten Dritter", §323 BGB. Aber das muss wohl der Anwalt begründen...
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