neue 40 Euro Mahnkostenpauschale

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#11

09.10.2014, 13:46

edith sagt: Lämmchen hat Recht und ich kann nicht mehr denken nach meinem üppigen Mittag. :roll:
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#12

09.10.2014, 14:18

Geniesserin hat geschrieben:
aculita hat geschrieben:
Der Anspruch auf die 40 € entsteht in voller Höhe bei jeder verspäteten Zahlung.
Wo kommt denn dieses Zitat her? Im Gesetzestext lese ich das anders. Einen aktuellen Kommentar dazu habe ich leider noch nicht vorliegen.
Einen aktuellen Kommentar habe ich auch nicht.
Wo genau der Grundgedanke her ist, suche ich gerade.
Aber wenn ich mir den Gesetzestext anschaue, steht da in § 288 Abs 5 nunmehr
Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.
Daraus ergibt sich meiner Meinung nach durchaus nicht unbedingt, daß es nicht für jede fehlende Rate anfallen könnte.

Ob ein an der Kundenbindung interessierter Unternehmer durchziehen würde, ist eine andere Geschichte.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#13

09.10.2014, 15:09

Ich würde den Gesetzestext auch eher so lesen, dass für die Mahnung an sich 40 € genommen werden können, nicht für jede offene Rechnung. Sollte nach einer Mahnung alles bezahlt werden und dann erneut Rechnungen ausstehen, würde ich (als Gläubiger) wieder 40 € berechnen.
Interessant wäre jetzt die Frage, ob ein RA wegen einer offenen Gebührenforderung gegen einen Unternehmer auch 40 € als Mahnkosten berechnen kann, so lange kein MB/Klage gemacht wird.

Was die Unternehmen dazu sagen, weiß ich auch nicht. Könnte mir vorstellen, dass einige das nur bei Kunden machen, zu denen sie evtl. eh keine Geschäftsbeziehung mehr haben wollen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#14

10.10.2014, 10:42

Geniesserin, bitte bezeichne die 40 € nicht als Mahnkosten! Das ist etwas ganz anderes!

Hm, da es als Entschädigung für die Beitreibungskosten angesehen wird, auf die (wenn ich es richtig in Erinnerung habe) die eventuell anfallenden RA-Kosten anzurechnen sind und es sich auch bei einem RA um einen Unternehmer handelt - warum nicht?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Diana1982
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 14.06.2011, 11:23
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#15

10.10.2014, 12:10

@ lämmchen: § 34 EGBGB , § 288 II BGB kann ich aber nicht das Datum rauslesen, dass erst nach dem 29.07.14 mit 9% verzinst werden kann???

:oops: :oops: :oops:
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#16

10.10.2014, 12:20

Diana1982 hat geschrieben:@ lämmchen: § 34 EGBGB , § 288 II BGB kann ich aber nicht das Datum rauslesen, dass erst nach dem 29.07.14 mit 9% verzinst werden kann???

:oops: :oops: :oops:
das steht im Bundesgesetzblatt bei § 34 Übergangsvorschriften.

schau hier -> hier klicken
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#17

10.10.2014, 14:01

aculita hat geschrieben:Geniesserin, bitte bezeichne die 40 € nicht als Mahnkosten! Das ist etwas ganz anderes!

Hm, da es als Entschädigung für die Beitreibungskosten angesehen wird, auf die (wenn ich es richtig in Erinnerung habe) die eventuell anfallenden RA-Kosten anzurechnen sind und es sich auch bei einem RA um einen Unternehmer handelt - warum nicht?
Ja, du hast Recht, "Pauschale" dürfte passender sein.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Kaltforelle
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 358
Registriert: 29.01.2009, 14:19
Beruf: Rechtswirtin (FSH)
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#18

27.10.2014, 10:02

Laut Gesetz ist die Pauschale von 40,00 € keine
Mahngebühr, sondern eine Verzugspauschale, egal ob Verzugskosten beim Gläubiger angefallen sind oder nicht. Es ist einfach ein Strafbetrag bei Verzug des Schuldners.

Eine "Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers" ist dies nicht !

Diese 40,00 € müssen nur angerechnet werden auf "Kosten der Rechtsverfolgung". Da nach meiner Auffassung zu den Kosten der Rechtsverfolgung schon die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid gehören, weiß ich derzeit auch noch nicht, wie ich mit dieser Pauschale umgehen soll.

Wenn ich Schuldner wäre, würde ich die ganz einfach nicht zahlen. Denn diese Pauschale einklagen wird wohl niemand. Es sei denn, es summieren sich mehrere Pauschalen ...

Ich habe gerade einen Mahnbescheid laufen, in dem ich die Pauschale als "Mahngebühr" angegeben hatte, habe eine Monierung erhalten und darauf geantwortet, dass es sich um diese Pauschale nach § 288 handelt. Wie das jetzt im MB verarbeitet wurde, habe ich noch nicht schwarz auf weiß ...

Grüße
Kaltforelle
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#19

27.10.2014, 20:56

Kaltforelle, berichte doch mal bitte, wie sie das ausweisen
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 355
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#20

30.10.2014, 16:33

Ich habe grad von einer Versicherung auf einen KFB € 40,00 mehr erhalten, als die zahlen müssten. Ich gehe mal von einem Versehen aus, da ich nicht sehe, dass § 288 (5) BGB auch hier anzuwenden ist. Weiß hier jemand mehr?

Ich träume mal, das wäre ja cool, wenn ich auf jeden Urteilsbetrag automatisch von den Versicherungen € 40,00 mehr bekäme ... seufz.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten