Forderungsanmeldung RSV

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SammyStar
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#1

23.09.2014, 16:07

Hallo!

Ich soll eine Forderungsanmeldung für unseren Mandanten (Gläubiger) in einem Insolvenzverfahren machen. Es gibt ein Urteil und ein KFB. RSV hat noch nicht gezhalt, ist aber abgrerchnet. Jetzt kann ich mich erinnern gelernt zu haben, dass doch die Ansprüche auf die RSV übergehen, oder? Heißt das, ich kann die Forderung aus dem KFB für unseren Mandanten nicht anmelden? Oder muss ich da was mit der RSV absprechen?

Danke!
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Anahid
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#2

23.09.2014, 16:20

Richtig....wenn es eine RSV gibt, dann stellt sich erst einmal die Frage, ob der Mandant mit dieser eine Selbstbeteiligung vereinbart hatte. Hat die RSV Eure Gebühren komplett ausgeglichen oder hat der Mandant selbst auch einen Teil (in der Regel 150,00 €) selbst gezahlt. Denn dann besteht schonmal das Problem, dass die Rechte aus dem KFB geteilt sind. Die RSV hat ein Anrecht auf das, was sie gezahlt hat und der Mandant auf die 150,00 €.
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SammyStar
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#3

23.09.2014, 16:56

Oh Gott... wie kompliziert! Der hat eine SB von 150 €! Und was jetzt???
sansibar
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#4

23.09.2014, 17:08

Meiner Meinung nach kannst du für den Mandanten nur die 150,00 aus dem KFB anmelden - und natürlich die Urteilsforderung.
Grüße - sansibar
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Anahid
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#5

24.09.2014, 08:58

Jetzt würde ich mit der RSV abklären, wie in dem Fall verfahren werden soll. Ich würde da mal anrufen. Wie Sansibar richtig schreibt, sind für den Mandanten die 150,00 € auf jeden Fall anzumelden. Ist die Frage, ob der Mandant hier in sogenannter Prozessstandschaft auch in seinem Namen die komplette KFB-Forderung anmelden soll. Die Kosten der Anmeldung würde eh die RSV übernehmen.
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#6

07.10.2014, 14:59

Danke soweit! RSV hat mittlerweile gezahlt und wir haben ein Schreiben von der RSV bekommen, wonach die Gebühren im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollen.

Was heißt das jetzt? Ich kann also ganz normal den ganzen Betrag anmelden im Namen des M, oder? Muss ich irgendwo auf die Prozessstandschaft hinweisen oder das Schreiben beilegen???
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#7

07.10.2014, 17:31

Du kannst ganz normal die Forderungsanmeldung im Namen des Mandanten machen und nein, auf die Prozessstandschaft brauchst Du nicht hinzuweisen.
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