Monierungsantwort MB

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Misssunshine1709
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#1

27.08.2014, 13:09

Habe folgende Frage und hoffe, ihr könnt mir behilflich sein:
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, woraufhin eine Monierung vom Gericht kam.
Da der Schuldner jedoch Zahlung angekündigt hat, habe ich die Monierung erst einmal liegen gelassen. Nun ist alles vollständig bezahlt worden.
Kann ich nun die Monierung einfach ignorieren (also einfach die Vier-Wochen-Frist für die Monierungsantwort verstreichen lassen), da ich den Mahnbescheid ja sowieso nicht mehr brauche? Oder kommen dann noch Mehrkosten hinzu (außer den sowieso schon entstandenen Gerichtskosten für den MB) ?
Oder muss ich die Monierung beantworten und dann die Erledigung wegen Zahlung mitteilen?
Hoffe, jemand kann mir helfen !!
:thx
Jupp03/11

#2

27.08.2014, 13:24

Antrag auf Erlass des MB zurücknehmen.
Piwi12
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#3

27.08.2014, 15:16

Jap, kannst dem Gericht mitteilen, dass Du den Antrag zurücknimmst.
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- Christopher Robin -
Misssunshine1709
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#4

27.08.2014, 16:43

Dankeschön :wink1
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