Schuldner vor Erlass des VB verstorben

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farbenseele
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#1

28.03.2014, 10:47

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal Eure Hilfe:

Unsere Mandantin, die wir in der ganzen Zeit der Mandatsbearbeitung nie zu Gesicht bekommen haben, da alles über die Tochter abgewickelt wurde, ist nun verstorben.

Gegen unsere Mandantin haben wir, weil keine Zahlungen auf unsere Gebühren erfolgten, einen Mahnbescheid beantragt. Der Tod der Mandantin lag einige Tage vor Beantragung des MB, Kenntnis davon erhalten hatten wir erst nach Beantragung.

Zugestellt wurde der MB auch, jetzt liegt mir der Antrag auf VB vor.

Was mache ich jetzt? Warte ich die Ausschlagungsfrist für die Tochter ab (wird sie wahrscheinlich nicht, mehrere Ländereien sind vorhanden) oder beantrage ich jetzt bereits beim Amtsgericht die Umschreibung des Titels? Habe aber auch noch keine Sterbeurkunde von der Mdt. und ohne wirklichen Nachweis für das Mahngericht doch sicherlich nicht den Titel umschreiben, oder?

Könnt Ihr mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus

farbenseele
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Liesel
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#2

28.03.2014, 10:55

Der MB ist doch gar nicht wirksam zugestellt.
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farbenseele
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#3

28.03.2014, 10:57

Sehe ich ja eigentlich auch so, denke aber, das Mahngericht hat ja keine Kenntnis vom Tod der Schuldnerin :?

Heißt also, ich müsste sogar den Mahnbescheid schon umschreiben lassen, oder?
Jupp03/11

#4

28.03.2014, 11:04

Es ist ein neues Verfahren einzuleiten.
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#5

28.03.2014, 11:11

Du hast noch keinen Titel. Also kannst Du auch keinen umschreiben lassen. Der VB muss ja erst beantragt werden. Wenn der Tod vor der Beantragung des MB eingetreten ist, ist m.E. das ganze Verfahren hinfällig. Denn dann hätte von Vorneherein gegen die Rechtsnachfolger MB beantragt werden müssen.

Ich würde jetzt abwarten, ob die Tochter Erbin wird. Entsprechend würde ich beim Nachlassgericht eine Anfrage nach den Erben stellen. Wenn feststeht, dass die Tochter Erbin ist, dann würde ich diese zunächst zur Zahlung auffordern. Vielleicht zahlt die ja freiwillig und wenn nicht, dann neues Mahnverfahren gegen die Tochter als Rechtsnachfolgerin einleiten.
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farbenseele
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#6

28.03.2014, 11:15

gilt das auch bei beantragte Kostenfestsetzer? Also neu gegen Erbin beantragen?
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#7

28.03.2014, 12:15

Einen Kostenfestsetzer kannst Du m.E. gegen eine verstorbene Person überhaupt nicht erwirken. In dem Fall, dass Du nach § 11 RVG festsetzen lassen willst, Mandant aber verstorben ist, musst Du m.E. genauso ein Mahnverfahren gegen die Erben einleiten.

Wie es wäre, wenn der Gegner, gegen den ein KFB ergehen soll, verstirbt, müsste ich auch erst prüfen. Da fehlt mir aber grad die Zeit für. Sorry.
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#8

28.03.2014, 12:31

Vielen Dank Anahid !!!!
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#9

20.10.2014, 15:58

Hallo Ihr Lieben,

ich muss nochmal meine Anfrage aufgreifen:

In den benannten Kostenfestsetzungsverfahren hatten wir erstmal Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Wir haben zwischenzeitlich beim Nachlassgericht nachgefragt, ob ein Erbschein erteilt wurde. Dies wurde vom Nachlassgericht verneint. Auch eine Verfügung von Todes wegen ist dort nicht bekannt. Ausschlagungsfrist ist definitiv vorbei.

Wir wollen jetzt beim Nachlassgericht für die von uns angenommene Erbin einen Erbschein (über 792 ZPO?) beantragen. Kann ich das überhaupt oder muss ich hier (wie irrsinnig) einen Titel (welchen auch immer) vorlegen.

Was mache ich jetzt?

Danke Euch im Voraus.

farbenseele
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