Monierungsfrist

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Habibi
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#1

20.02.2014, 11:57

Kann ich eine Monierungsfrist verlängern lassen?

:thx
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Cindi
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#2

20.02.2014, 11:59

Meinst Du im Mahnverfahren, wenn eine Frist zur Behebung gesetzt wird? Ich denke schon, am besten vorher mit SB beim AG Hünfeld Rücksprache nehmen.
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Anahid
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#3

20.02.2014, 12:00

Meiner Meinung nach brauchst Du die nicht verlängern lassen. Es ist keine Notfrist. Solange bei Dir keine Verjährung des Anspruchs droht, die durch das Mahnverfahren gehemmt werden soll, kannst Du m.E. innerhalb eines halben Jahres die Monierung beantworten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Habibi
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#4

20.02.2014, 12:02

Ja, genau die Monierung im Mahnverfahren.

Mhhh, ich finde auch leider nichts dazu.
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