Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Habibi
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#1
20.02.2014, 11:57
Kann ich eine Monierungsfrist verlängern lassen?
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Cindi
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#2
20.02.2014, 11:59
Meinst Du im Mahnverfahren, wenn eine Frist zur Behebung gesetzt wird? Ich denke schon, am besten vorher mit SB beim AG Hünfeld Rücksprache nehmen.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3
20.02.2014, 12:00
Meiner Meinung nach brauchst Du die nicht verlängern lassen. Es ist keine Notfrist. Solange bei Dir keine Verjährung des Anspruchs droht, die durch das Mahnverfahren gehemmt werden soll, kannst Du m.E. innerhalb eines halben Jahres die Monierung beantworten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Habibi
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#4
20.02.2014, 12:02
Ja, genau die Monierung im Mahnverfahren.
Mhhh, ich finde auch leider nichts dazu.