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VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 13:45
von gkutes
für einen MB/VB beim Arbeitsgericht fallen doch auch Gerichtskosten an, oder nicht?

ich habe einen VB und dort hat der/die Rechtspfleger/in bei "Auslagen für dieses Verfahren" einen Stich "/" hin gemacht.

Also keine Gerichtskosten??

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 13:57
von Kasimir1603
Bei arbeitsrechtlichen Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also Schuldner und Gläubiger Kosten für das Gericht sowie die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner zu tragen.

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 13:57
von Liesel
Hm, hatte noch kein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren.

Kann es sein, daß auf Grund der Tatsache, daß keine Kostenvorschußpflicht besteht, die GK direkt beim Antragsgegner angefordert werden nach Abschluß?

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 13:58
von supibaerchi
ich denke, dass sie sich dann direkt an den Kostenschuldner wenden

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:01
von Liesel
@Kasimir: Das gilt doch aber nur für RA-Gebühren.

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:02
von Kasimir1603
meines Wissens gilt das - zumindest laut meinem Chef - auch für die Gerichtskosten. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Würde sich Chef freuen, wenn das gehen würd

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:05
von Liesel
Aber die GK für ein streitiges Verfahren vor dem ArbG muß doch auch der Unterliegende zahlen? :kopfkratz

12a ArbGG spricht nur von RA-Gebühren und Verdienstausfall der Partei.

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:15
von Kasimir1603
mmh, ich hab jetzt hier mal in die letzten Akten geschaut, wo meine Vorgängerin arbeitsgerichtl. Mahnverfahren durchgeführt hat. Da steht nix von den GK ??? Komisch. Ich selbst hab ja noch keinen gemacht, hätte m ich jetzt aber an den bisherigen orientiert :oops: Hat denn keiner von Euch nen VB ArbG zur Hand und kann mal gucken, wie das dort erlassen wurde bei Euch?

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:26
von gkutes
also, ich hab hier geschaut:
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm

da steht eindeutig drin, dass Kosten entstehen und die der Schuldner zu tragen hat, wenn er nach MB nicht zahlt.... Oder les ich was falsch.
Mein VB ist vom 7.11. Ich habe auch keine Rechnung bekommen

Re: VB Arbeitsgericht

Verfasst: 04.12.2013, 14:53
von Katharina80
Da steht auch, dass die Gerichtsgebühen erst nach Beendigung des Mahnverfahrens fällig werden.

Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....