Wir vertreten eine polnische Firma. Mit der Gegenseite, einer Firma aus Deutschland, wurde eine Gerichtstandsvereinbarung bei einem LG in D getroffen.
Kann man einen Mahnbescheid in Deutschland beantragen ? Oder direkt klagen ?
Verzicht auf die Einrede der Verjährung läuft am 31.10.2013 aus !
Mahnbescheid bei ausl. Mandanten mit Gerichtsstandsvereinb.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Zuständig für das Mahnverfahren bei einem Antragsteller mit Sitz im Ausland ist das Zentrale Mahngericht beim AG Wedding. Auf der dortigen Homepage gibt's auch weitere Infos. Ob im vorliegenden Fall MB oder Klage sinnvoller ist, hängt vom Sachverhalt ab. Evtl. wäre noch zu prüfen, ob es neben der Gerichtsstandsvereinbarung auch eine Schiedsvereinbarung gibt.
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Danke !
Schiedsvereinbarung gibt es nicht.
Schiedsvereinbarung gibt es nicht.