Postpauschale Mahn-/Vollstreckungsbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast

#1

07.06.2007, 09:56

Hallo Mädels,

wie sieht das mit der Postpauschale im Mahn-/Vollstreckungsbescheid aus?

Wenn bei der Abrechnung für den Mahnbescheid die 20,00 EUR schon "voll" sind, darf ich dann in der Abrechnung für den Vollstreckungsbescheid noch Postpauschale nehmen?

Wie ist das dann in der Zwangsvollstreckung? Das ist doch dann ein ganz neues Verfahren oder?

Ich danke Euch für Euer Wissen ;-)
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Strubbel
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#2

07.06.2007, 09:59

Wenn du die Pauchale für den MB komplett verbraucht hast, kriegst du für den VB keine mehr.

Die ZV ist ein neues Verfahren, für jede Maßnahme entsteht eine neue Pauschale.

Richtet sich nach: ist es eine Angelegenheit oder nicht? §§ 16 - 19 RVG
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#4

07.06.2007, 10:23

jep, bei MB und VB dürfen insgesamt nur 20 € rauskommen

@AngSweet: welche Software benutzt zu denn?
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#6

07.06.2007, 13:55

schreib doch Andreas an, dann nimmt er das mit in die Auswahl im Profil auf.. dann muss man nicht immer fragen :-) hab ich neulich bei Stines Programm auch gemacht, wir konnten einfach nicht alle Programme dies gibt berücksichtigen
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