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Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 11:54
von Naturini
Hallo,

ich habe hier eine Sache wo ich am gleichen Tag einen Widerspruch gegen einen MB gemacht habe und die Gegenseite angeschrieben habe. Stehe jetzt gerade auf dem Schlauch welche Gebühren ich hier abrechnen darf. Nur die 0,5 Verfahrensgebühr für den Widerspruch oder auch die 1,3 Geschäftsgebühr? Wie sieht das mit der Anrechnung aus?

Re: Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 12:03
von Adora Belle
Keine Geschäftsgebühr, sondern nur die Verfahrensgebühr.

Re: Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 12:16
von Naturini
Oh schade :-(

Re: Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 14:53
von visteiny1409
und was ist mit dem Schreiben an die Gegenseite?
wie wird das abgerechnet?

Re: Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 15:01
von Adora Belle
Das gehört mit zur Vertretung im Mahnverfahren. Siehe auch Gerold VV 3304-3308 Rn 31.

Re: Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS

Verfasst: 22.07.2013, 15:03
von visteiny1409
Danke :oops: