falsche Angabe für streitiges Gericht

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Karina63
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#1

21.05.2013, 14:07

Hallo liebe Mitstreiter,
wir haben einen Mahnbescheid über Forderungen aus einem Mietverhältnis beantragt. Leider das streitige Gericht total falsch bezeichnet (örtlich und sachlich unzutreffend).
Es wurde Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und wir müssen nun in das streitige Verfahren. Meine Frage lautet jetzt, kann ich die GK einzahlen und gleichzeitig einen Schriftsatz an das im MB (falsch) bezeichnete Gericht senden und die Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich und sachlich zuständige Gericht beantragen oder muß ich warten bis sich das Gericht für nicht zuständig erklärt, dann den Verweisungsantrag stellen und dann die Anspruchsbegründung.
Danke für Eure Hilfe
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Die Aufgabe, die ich jetzt nicht habe,
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grommelie
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#2

21.05.2013, 14:38

Ich würde in jedem Fall warten, bis das unzuständige streitige Gericht Dich zur Anspruchsbegründung auffordert und dann gleich Verweisung beantragen, um auf jeden Fall das richtige Aktenzeichen des unzuständigen Gerichtes zu haben. Nicht, dass Dein Schriftsatz sonst nicht zugeordnet werden kann.
Kikki-Fee
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#3

21.05.2013, 15:02

Du kannst ja die Anspruchsbegründung direkt ans Mahngericht schicken (machen wir hier immer so) und in dem Schriftsatz dann auch gleich die Verweisung beantragen.


Also in etwa so:

An das zentrale Mahngericht Ahausen
...


In der Mahnsache 123

zahlen wir hiermit die weiteren Gerichtsgebühren in Höhe von XX € ein und bitten um Abgabe des Rechtsstreits an das im Mahnbescheidsantrag angegebene Landgericht Bstadt.

Gegenüber dem Landgericht Bstadt beantragen wir, den Rechtsstreit an das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht Cdorf zu verweisen.

Gegenüber dem Amtsgericht Cdorf beantragen wir, den Beklagten zu verurteilen an den Kläger xxxx € zu zahlen...

-----

Wenn du erst darauf wartest, dass das unzuständige LG Bstadt dir einen Hinweis erteilt, dauert es doch alles noch viel länger. Und so wie oben hat es bei uns jedenfalls schon öfter funktioniert (wir haben hier einen Mandanten, der das Mahnverfahren immer erstmal selbst macht und der hat anfangs jedesmal ein falschens Gericht angegeben).
Karina63
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#4

21.05.2013, 15:42

Erstmal vielen Dank für Eure Vorschläge, ich werd wohl die Variante von Kikki-Fee nehmen um den Zeitverlust zu mindern, obwohl natürlich die Kenntnis des AZ auch nicht von der Hand zu weisen ist.
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