Abgabe MahnVerf - AnspruchsB des Klägers bleibt aus

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Toniontour
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#1

28.05.2013, 11:07

Hi,

haben Verfahren, wo das Mahnverfahren an AG abgegeben wurde. Gericht hat Kläger 2 Wochen Frist zur Anspruchsbegründung gesetzt, passiert ist jedoch nix, mittlerweile sind drei Monate rum. Lt § 697 (3) ZPO kann auch der Antragsgegner/Beklagte Termin zur mündl Verhandlung beantragen.

Nun meine Frage: Wenn der AG/Beklagte das nicht macht, wie lange muss er damit rechnen, dass der AST noch Anspruchsbegründung einreicht? Verjährt das nicht auch irgendwann oder kann man dann lebenslang mit einer AnspruchsB rechnen???

Danke Euch!
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Anahid
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#2

28.05.2013, 11:57

Toniontour hat geschrieben:Nun meine Frage: Wenn der AG/Beklagte das nicht macht, wie lange muss er damit rechnen, dass der AST noch Anspruchsbegründung einreicht? Verjährt das nicht auch irgendwann oder kann man dann lebenslang mit einer AnspruchsB rechnen???
Nee, das wäre ja noch schöner :shock:

Die Verjährung wird durch das Mahnverfahren 6 Monate gehemmt. Soweit der Anspruch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verjährt ist, sollte der Antragsteller also das Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist fortsetzen; begründet er den Anspruch erst nach Verjährungseintritt, so kann sich der Beklagte auf Verjährung berufen.

Ist Verjährung bereits eingetreten, so muss der Antragsteller/Kläger das Verfahren zeitnah fortsetzen, um die hemmende Wirkung zu erhalten. Nagel mich jetzt nicht fest: ich meine das sind 6 Monate (müsste ich aber jetzt auch nachschlagen). Erfolgt die Anspruchsbegründung nicht, dann tritt ebenfalls Verjährung ein.

Das Problem ist halt, dass das Verfahren in der Luft hängt. Wenn der Antragsgegner sicherstellen will, dass da nicht in 2 oder 3 Jahren plötzlich wieder was auf dem Tisch landet, dann bleibt nur, den Fortgang des Verfahrens selbst zu forcieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

28.05.2013, 12:56

Wunderbar, 1000 Dank! Verjährung schwebte mir auch irgendwie im Kopf rum, auf Unterbrechnung der Verjährung durch das Mahnverfahren bin ich aber nicht gekommen...nun isset auch logisch für mich :thx
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