Wer ist Antragsteller?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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cami110
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#1

22.05.2013, 10:04

Hallo alle Zusammen,

ich bin ganz neu hier und ich brauch ganz dringend Hilfe in einer OHG-Sache:

Ich soll einen Mahnbescheid über die Forderung der OHG gegen die zweite Gesellschafterin machen.
Aber wer ist hier Antragsteller?
Die OHG oder der 2. Gesellschafter?
Wenn die OHG, ist sie dann durch beide vertreten oder nur noch durch den, der die Forderung geltend macht?

Ich hab keinen blassen Schimmer, hatte so was noch nie.

Mein Chef weiß es auch nicht. Er hat mir nur noch einen Vermerk gemacht mit "Achtung: actio pro socio".

Besten Dank jetzt schon mal für Eure Antworten

Cami110
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kaffeefreund
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#2

22.05.2013, 11:12

Bei der "actio pro socio" kann ein Gesellschafter im eigenen Namen (Kläger wäre dann der erste Gesellschafter persönlich) mittels Gesellschafterklage einen Anspruch der Gesellschaft gegenüber dem anderen Gesellschafter geltend machen, allerdings mit der Maßgabe, dass an die Gesellschaft zu leisten ist.

Da man diese Differenzierung ím Mahnbescheid nicht machen kann, müsste meiner Meinung nach also in jedem Fall die Gesellschaft, also die OHG, Antragstellerin sein. Da bei der OHG grundsätzlich jeder Gesellschafter vertretungsberechtigt ist, reicht es aus, nur den ersten Gesellschafter als Vertreter anzugeben. Die zweite Gesellschafterin (persönlich, nicht als Vertreter der OHG) wäre dann Antragsgegnerin.

;-)
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Erniemaus
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#3

22.05.2013, 11:17

Sehe ich genauso. :smile:
cami110
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#4

23.05.2013, 14:09

Vielen Dank :thx
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