Frage zur Insolvenz

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

12.01.2007, 10:52

Guten MOrgen,

Wir haben einen Schuldner der im Insolvenzantragsverfahren steckt.
Wir haben aber noch keinen Titel, kann ich den jetzt noch schnell beantragen??????????
Oder ist das verboten??? Offiziell wissen wir ja gar nicht dass die Firma insolvent ist.

Hoffe ihr könnt mir kurz helfen.... hab schon vergebens gegoogelt.

LG
smuse
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Sandra S.
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#2

12.01.2007, 11:58

Hallo,

einen Titel wirst du jetzt nicht mehr erwirken können. Wenn das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet wird, werden alle Verfahren unterbrochen, bis das Insolvenzverfahren beendet ist.
Liebe Grüße
von Sandra
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wifey
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#3

12.01.2007, 12:12

:zustimm

Du kannst eigentlich nur noch zu gegebener Zeit die Forderung anmelden (hoffen, dass sie anerkannt wird) und dann irgendwann eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges beantragen.
Viele Grüße

ich
Gast

#4

12.01.2007, 13:10

na ich werd es mal versuchen, soweit ich jetzt in erfahrung gebracht habe hat der schuldner nämlich seinem insolvenzverwalter gekündigt....
mal sehen was passiert.
ich hab nämlich gedacht, dass es dann vielleicht eine strafe gibt oder so.
erstmal danke...
Gast

#5

12.01.2007, 13:33

@smusebacke

also, dass ihr nichts "offizielles" von der Inso wisst, kann ja gar nicht sein, weil das wird im Staatsanzeiger/Internet veröffentlicht und man kann beim Inso-Gericht anrufen.

Außerdem kann der Schuldner seinem Inso-Verwalter nicht einfach so "kündigen". Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Schuldner die Wahl hätten, ob ihnen ein Verwalter gefällt oder nicht (je nachdem, ob er vielleicht was aufdeckt).

Was für eine Art von Strafe? Max. Insolvenzverschleppung und das ist mal durch deinen Anwalt zu prüfen.
Gast

#6

12.01.2007, 14:01

naja ich warte dann doch lieber noch, montag mal mit cheffe (kann ja keinen anwalt fragen) abschnacken wie ich weiter machen soll...

schönes wochenende euch....
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wifey
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#7

12.01.2007, 14:40

MeinStern hat geschrieben: also, dass ihr nichts "offizielles" von der Inso wisst, kann ja gar nicht sein, weil das wird im Staatsanzeiger/Internet veröffentlicht und man kann beim Inso-Gericht anrufen.
Ähm... sorry, wenn ich blöd frage: aber wer ruft denn täglich bei den entsprechenden Inso-Gerichten an oder schaut täglich im Internet nach ?? Also ich schaffe das nicht :-(
Viele Grüße

ich
Gast

#8

12.01.2007, 18:01

Nee, ich meinte es so, dass man - wenn ein Verdacht besteht - ja dort anrufen kann, dann hat man es offiziell. Wenn man es inoffziell weiß, dann braucht man es ja noch offiziell....hähä...okay?

Im Internet schaue ich jeden Morgen nach den neuen Eröffnungen, das ist ein Ritual um die eigenen neuen Inso rauszukriegen (weil gleich danach kommen die Anrufe) und manchmal begegnet mir auch einer von unseren Schuldnern (ich mach das eben regional für drei Gerichte).
Gast

#9

12.01.2007, 18:24

Also ich kenne das so, dass wenn du gegen jemanden einen Titel erwirken willst geht das nicht,bzw geht es, aber was willst du dann damit, der ist doch dann eh nicht mehr vollstreckbar.... :wirr
Gast

#10

15.01.2007, 11:13

Guten morgen,

wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann lohnt sich das eigentlich gar nicht mehr einen mahnbescheid zu machen, aber versuchen kann man es trotzdem??????????? bzw. muss ich hoffen, dass bis dahin das inso-verfahren noch nicht eröffnet wurde????

ich hab mal geguckt im staatsanzeiger aber das kostet ja geld.

hmm.... für mich voll schwierig diese angelegenheit, wenn mal sonst nur mit betreuungssachen zutun hatte und nun auf sich ganz allein gestellt ist.....
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