Anteilige Sofakosten im Mahnbescheid?

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Refa20090615
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#1

23.12.2012, 11:13

Hey ihr lieben :wink1
Erstmal wünsche ich euch allein einen schönen 4. Advent :huepf

Und jetz meine Frage: Auf Arbeit haben wir einen Fall, wo sich 2 verlobte getrennt haben und jetz natürlich von einer Seite an die andere Forderungen bestehen.
Der Fall sieht so aus, dass beide zusammen ein Sofa gekauft haben und er jetz noch 150 EUR für das Sofa an sie zahlen muss. Sie ist beim Kauf in Vorkasse getreten.
Kann ich die Kosten in den Mahnbescheid aufnehmen? Und wenn ja, unter welcher Nummer denn? Wie is das zu bezeichnen??? :?: :?: :?:

In diesem Sinne, euch allen schöne Weihnachtsfeiertag und einen guten Rutsch :sekt
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ninah
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#2

25.12.2012, 20:29

ungerechtfertigte bereicherung ?!
Kaltforelle
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#3

10.01.2013, 11:33

Wer hat denn das Sofa :roll:
Refa20090615
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#4

01.02.2013, 09:39

Das Sofa hat sie jetzt. Er hat es bei Auszug nicht mitnehmen wollen. Sie hat es damals gezahlt und er ist nach wie vor die Hälfte schuldig...
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Liesel
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#5

01.02.2013, 13:07

Und wieso soll er die Hälfte bezahlen, wenn sie allein über das Sofa verfügt?
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