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Pfüb Unterhalt für ein Kind

Verfasst: 10.05.2007, 10:23
von Sugar86
Wie muss ein Pfüb lauten über Unterhaltsanspruch für ein Kind.

Habe nur eine Urkunde, dass der Schuldner sich bereit erklärt, den Unterhalt zu bezahlen. Kein Betrag. Wie hoch ist der Unterhalt für ein Kind, geb. 9/98? Habe keinen Plan und finde keinen Vordruck im Programm.....

Vielen dank für eure Hilfe...

Verfasst: 10.05.2007, 10:25
von StineP
Also für den Pfüb schaust du mal hier:

www.justiz-nrw.de, dann formulare, dann Pfändung und da kannste dir den Pfüb für Unterhalt rausziehen.

und für die Höhe des Unterhalts schaust du in die Düsseldorfer Tabelle

Re: Pfüb Unterhalt für ein Kind

Verfasst: 10.05.2007, 11:03
von Gast
Sugar86 hat geschrieben:Wie muss ein Pfüb lauten über Unterhaltsanspruch für ein Kind.

Habe nur eine Urkunde, dass der Schuldner sich bereit erklärt, den Unterhalt zu bezahlen. Kein Betrag. Wie hoch ist der Unterhalt für ein Kind, geb. 9/98? Habe keinen Plan und finde keinen Vordruck im Programm.....

Vielen dank für eure Hilfe...
Du kannst den Unterhalt für das Kind nicht allein bestimmen. In dieser Urkunde, die Dir vorliegt, muss eigentlich ein Betrag stehen, denn der GVZ rechnet ja den Unterhalt auch nicht allein aus ....

Wo hast Du denn diese Urkunde her???

Verfasst: 10.05.2007, 11:04
von StineP
klingt für mich wie so ein Wisch vom *grübel* Jugendamt

Verfasst: 10.05.2007, 11:08
von Gast
Das Jugendamt schreibt in der Regel aber die Beträge rein, damit die Kindesväter gleich wissen wo der Hase lang läuft.

Verfasst: 11.05.2007, 08:37
von Sugar86
Erst mal danke für eure Hilfe.

Das ist ne Urkunde vom Landratsamt, Amt für Familie und da stehen nur die §, aber kein Betrag....
Habe jetzt den Pfüb beantragt und die Urkunde beigefügt....

Verfasst: 11.05.2007, 09:03
von StineP
Du hast ihm hoffentlich vorher mitgeteilt, was er laut Düsseldorfer Tabelle eigentlich zahlen muss!?

Verfasst: 11.05.2007, 09:12
von Grübchen
Also in so einer Urkunde muss eigentlich ein BEtrag stehen, verstehe ich überhaupt nicht, was die sonst für einen Zweck hat. Die kann man sich doch dann auch in der Küche aufhängen. Und einfach unterhalt aus der Tabelle nehmen, geht ja auch nicht wirklich. Man muss ja schon so einige Eckdaten (Einkommen des UNterhaltsverpflichteten, Ausgaben, andere UNterhaltsverpflichtungen) etc haben um das berechnen zu können. Also m. E. läuft der Pfüb ins Leere würde den nie abschicken.

Verfasst: 11.05.2007, 09:31
von StineP
Muss ich Grübchen zustimmen...... Vollstrecken kannst du nur aus nem Titel. Und wenn kein bestimmter Betrag angegeben ist, dann ist der für den Püfb eigentlich wertlos!

Verfasst: 13.05.2007, 21:34
von Annile
Ich hoffe doch, du hast wenn nach 850d ZPO vollstreckt?