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Verfasst: 03.05.2007, 12:57
von StineP
Na titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren...... Wieso denn nicht Zinsen, wenn sie doch mit tituliert sind?? Das ist für mich etwas unlogisch....

Verfasst: 03.05.2007, 12:59
von Curry
Titulierte Zinsen sind ja nur die Zinsen, die als Betrag im Titel stehen und die verjähren ja auch erst nach 30 Jahren.

Die Zinsen die durch "zzgl. 12 % Zinsen" gekennzeichnet sind, sind ja nicht tituliert.

Verfasst: 03.05.2007, 13:00
von StineP
ok, das hab ich schon kapiert. Blöd irgendwie

Verfasst: 03.05.2007, 13:01
von Curry
Ja, blöd ist es auf jeden Fall.

Verfasst: 03.05.2007, 13:04
von mellimaus
Jetzt muß ich auch noch fragen. Gilt dasselbe für die Zinsen, wenn ich ein Urteil habe? Aber kann ich die Zinsen denn extra festsetzen lassen? Und dann alle drei Jahre wieder? Voll blöd...

Verfasst: 03.05.2007, 13:04
von StineP
Und unlogisch. Sowas brennt sich nie in mein Hirn ;)

Verfasst: 03.05.2007, 13:05
von StineP
Melli: anscheinend schon...

Verfasst: 03.05.2007, 13:05
von Curry
Ja, bei Urteilen geht das auch. Wenn man verhindern will, dass die Zinsen verjähren, kann man immer nur wieder eine neue ZV-Maßnahme einleiten.

Wenn man sie titulieren möchte muss man sicherlich dafür ein Mahnverfahren einleiten.

Verfasst: 03.05.2007, 13:06
von mellimaus
Echt unlogisch und blöd, wer sich sowas ausdenkt :ohmann

Verfasst: 03.05.2007, 13:15
von bonemarrow84
:ohmann