Mahnverfahren-Monierung
Verfasst: 28.02.2012, 12:46
Hallöchen
Ich brauche eure Hilfe!!!
Ich habe vor ca. einer Woche einen MB bei dem AG Hagen beantragt. So, nun ist eine Monierung gekommen. Ich kenne mich damit nicht aus bzw. habe das noch nie gemacht. Es geht um die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Ein paar Infos:
- 3 Antragssteller (eine Erbengemeinschaft)
- 2 Antragsgegner
Wir hatten vorgerichtlich wie folgt abgerechnet:
SW: 5.880,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 439,40 €
0,6 Erhöhungsgebühr Nr. 1008 202,80 €
Auslagenp. Nr. 7002 20,00 €
ZS 662,20 €
19 % Ust Nr. 7008 125,82 €
Summe 788,02 €
Ich habe auf der Seite Auslagen/Nebenforderungen etwas falsch ausgefüllt. Das System hat mir immer angezeigt, dass der Betrag zu hoch sei. Ich habe daraufhin bei dem AG Hagen angerufen und nachgefragt, ob die mir weiterhelfen können. Das haben die auch gemacht. Nur bei dem was ich da eingeben sollte, zeigte mir das System auch einen Fehler an. Daraufhin meinte die Frau ich soll einfach auf weiter drücken.
Ich hatte dies angegeben:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 788,02 €
zuzüglich Zinsen 5 % ab 02.02.2012
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 5.880,00 €
VVRVG ist anzurechnen: 48,75 €
Kann mir jemand helfen????
Achso Pt. sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Danke
Ich brauche eure Hilfe!!!
Ich habe vor ca. einer Woche einen MB bei dem AG Hagen beantragt. So, nun ist eine Monierung gekommen. Ich kenne mich damit nicht aus bzw. habe das noch nie gemacht. Es geht um die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Ein paar Infos:
- 3 Antragssteller (eine Erbengemeinschaft)
- 2 Antragsgegner
Wir hatten vorgerichtlich wie folgt abgerechnet:
SW: 5.880,00 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 439,40 €
0,6 Erhöhungsgebühr Nr. 1008 202,80 €
Auslagenp. Nr. 7002 20,00 €
ZS 662,20 €
19 % Ust Nr. 7008 125,82 €
Summe 788,02 €
Ich habe auf der Seite Auslagen/Nebenforderungen etwas falsch ausgefüllt. Das System hat mir immer angezeigt, dass der Betrag zu hoch sei. Ich habe daraufhin bei dem AG Hagen angerufen und nachgefragt, ob die mir weiterhelfen können. Das haben die auch gemacht. Nur bei dem was ich da eingeben sollte, zeigte mir das System auch einen Fehler an. Daraufhin meinte die Frau ich soll einfach auf weiter drücken.
Ich hatte dies angegeben:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 788,02 €
zuzüglich Zinsen 5 % ab 02.02.2012
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 5.880,00 €
VVRVG ist anzurechnen: 48,75 €
Kann mir jemand helfen????
Achso Pt. sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Danke