MB gegen eigenen Mdt. wg. unerlaubter Handlung
Verfasst: 15.11.2011, 08:35
Hallo,
ich hab da mal eine Frage, hab aber nichts richtig passendes hier gefunden.
Wir haben eine Sache, wo wir gegen die ehemalige Mandantin, eine GmbH, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss haben. Der damalige Geschäftsführer hatte uns in einer Sache beauftragt, wo er wahrheitswidrig behauptete, eine RV würde die Kosten übernehmen. Außerdem hat er noch einige falsche Angaben zu der Sache gemacht. Hätte er dies nicht, hätten wir das Mandat gar nicht übernommen bzw. nur gegen entsprechenden Vorschuss bearbeitet. Ein Insolvenzverfahren der GmbH wurde mangels Masse abgelehnt.
Nun haben wir den ehemaligen GF im Wege des Schadensersatzes zur Zahlung des festgesetzten Betrages nebst Zinsen aufgefordert. Er hat natürlich nicht gezahlt.
Ich soll nun den Erlass eines MB gegen ihn beantragen, aus unerlaubter Handlung. Dafür gibt es aber keine Katalognummer. Ich soll mich auch auf das Schreiben beziehen. Wie mache ich das jetzt mit dem MB? Kann ich da überhaupt einen machen oder muss geklagt werden? Was gebe ich bei der Forderung an?
Bin echt ratlos. Und sich im MB auf das Schreiben beziehen? Im MB bringt man doch noch keine Nachweise in dem Sinne. Dies doch erst wenn Widerspruch eingelegt wurde und ich den Anspruch begründen muss, oder nicht?
Sorry, falls die Frage total bekloppt ist. Aber ich habe von ZV noch nicht so die Ahnung und mein Chef schafft es jedes Mal, mich völlig zu verwirren
Für Antworten wäre ich echt dankbar. Danke schon Mal.
LG
Ayla
ich hab da mal eine Frage, hab aber nichts richtig passendes hier gefunden.
Wir haben eine Sache, wo wir gegen die ehemalige Mandantin, eine GmbH, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss haben. Der damalige Geschäftsführer hatte uns in einer Sache beauftragt, wo er wahrheitswidrig behauptete, eine RV würde die Kosten übernehmen. Außerdem hat er noch einige falsche Angaben zu der Sache gemacht. Hätte er dies nicht, hätten wir das Mandat gar nicht übernommen bzw. nur gegen entsprechenden Vorschuss bearbeitet. Ein Insolvenzverfahren der GmbH wurde mangels Masse abgelehnt.
Nun haben wir den ehemaligen GF im Wege des Schadensersatzes zur Zahlung des festgesetzten Betrages nebst Zinsen aufgefordert. Er hat natürlich nicht gezahlt.
Ich soll nun den Erlass eines MB gegen ihn beantragen, aus unerlaubter Handlung. Dafür gibt es aber keine Katalognummer. Ich soll mich auch auf das Schreiben beziehen. Wie mache ich das jetzt mit dem MB? Kann ich da überhaupt einen machen oder muss geklagt werden? Was gebe ich bei der Forderung an?
Bin echt ratlos. Und sich im MB auf das Schreiben beziehen? Im MB bringt man doch noch keine Nachweise in dem Sinne. Dies doch erst wenn Widerspruch eingelegt wurde und ich den Anspruch begründen muss, oder nicht?
Sorry, falls die Frage total bekloppt ist. Aber ich habe von ZV noch nicht so die Ahnung und mein Chef schafft es jedes Mal, mich völlig zu verwirren
Für Antworten wäre ich echt dankbar. Danke schon Mal.
LG
Ayla