Monierung Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Fräulein Schnürschuh
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#1

17.08.2011, 14:32

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Denn ich finde meinen Fehler einfach nicht.

Also, wir wurden außergerichtlich tätig wegen 768,02 €. Der Gegner hat bis auf 151,67 € alles gezahlt.
Wegen diesem Betrag haben wir dann ein Mahnbescheid beantragt.

Jetzt kam eine Monierung, dass mein anrechenbarer Teil in Höhe von 16,25 € zu niedrig erscheint.

Aber 0,65 aus 151,67 € sind doch 16,25 €. Könnt ihr mir sagen, wo mein (Denk)fehler liegt?
:thx
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Mietzemau
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#2

17.08.2011, 14:37

mh...jetzt hab ich aber auch mal zur Sicherheit nachgerechnet. Ich bin aufs gleiche Ergebnis. Dann ruf doch da mal an und frag einfach mal ganz blöde, was das soll. Unfehlbar sind die ja auch nicht.
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#3

17.08.2011, 14:45

Habt ihr eventuell im MB-Antrag den GW für die außgerichtliche Tätigkeit angegeben?
Das kann man nämlich machen, dann fällt die RA-Gebühr und auch der anrechenbare Teil höher aus.
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Fräulein Schnürschuh
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#4

24.08.2011, 10:20

Hallo, tut mir leid, dass ich jetzt erst wieder antworte.

Ja, den haben wir angegeben. Aber der ist doch jetzt nicht mehr relevant. Es zählt doch nur der vom Mahnverfahren. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
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Curry
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#5

24.08.2011, 10:32

Also ich würd da anrufen und erstmal nachfragen, wieso moniert wurde. Das geht ja alles automatisch dort, das wird ja nicht immer geprüft.
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Mietzemau
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#6

24.08.2011, 13:48

Manchmal erspart ein Anruf ganz viel unnötige Denkerei und Papier :mrgreen:
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#7

28.08.2011, 18:45

mit anrufen bin ich bisher auch immer gut gefahren :D :lol:
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Fräulein Schnürschuh
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#8

29.08.2011, 10:34

Danke euch. Ich hab dort angerufen und irgendwie war dort ein Häkchen, wo keins sein sollte. Das war das ganze Problem :wink: Vielen Dank.
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Fräulein Schnürschuh
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#9

31.08.2011, 14:32

So, ich bitte nochmal um Hilfe.
In der gleichen Sache kam wieder eine Monierung. Hierin steht "Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG erscheint überhöht."

Vorgerichtlich:
Gegenstandswert: 768,02 €
Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit
1,3 GG 84,50 €
PTP 16,90 €
USt 19,27 €
Gesamt 120,67 €

Mahnverfahren
Gegenstandswert: 151,67 €
anrechenbarer Teil: 16,25 €

Ich versteh einfach nicht, wo mein Fehler liegt.
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Mietzemau
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#10

31.08.2011, 20:35

mh..bevor du dir jetzt noch mal ewig und drei tage den kopf zerbrichst, ruf noch mal da an, dann soll die beim gericht doch einfach mal ne runde länger nachdenken, als nur nach einem häkchen gucken...wo doch beim letzten telefonat eigentlich schon eine klärende auskunft gegeben wurde.
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