Hallöchen, ich habe mal wieder eine Akte hier die mir "Kopfzerbrechen" macht ;-(
Also, fange mal an! Wir waren außergerichtlich tätig und wollen nun einen Mahnbescheid machen.
Hauptforderung: Anspruch aus Dienstleistungsvertrag ca. 800,00 €
Möchte nun noch unsere Gebühren (1,3 Geschäftsgebühr) mit rein nehmen und würde dann eine 2 Hauptforderung als Schadenersatz ca. 100,00 € aufnehmen.
Geht das? Wie geht das dann mit den vorgerichtlichen Kosten? Wie siehts da aus mit der Anrechnung?
Ich denke man kann nur die Hälfte der Gebühr nach einem Streitwert von 800,00 € anrechnen oder?????
Bin jetzt völlig irritiert
Kann mir bitte jemand helfen????
Gruss Nina
Vorgerichtliche Kosten mal wieder ?!??
- gabrielle
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die Anrechnung erfolgt nur auf die 800,00 Euro. Weshalb aber die Kosten als Schadensersatz, kollidiert das nicht mit §§ 15 RVG? Die Aufmachung der RA-Kosten als Schadensersatz als Hauptforderung geht doch m. E. nur dann, wenn der Schuldner die HF vollständig bezahlt hat, sich jedoch weigert, die RA-kosten zu übernehmen, dann ist der SE gegeben. Oder nicht?
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Du hast doch im Mahnverfahren die Möglichkeit, die Gebühren als Nebenforderung im MB mit anzugeben. Gleichzeitig kannst Du als letztes im Antrag den anrechenbaren Anteil der Geschäftsgebühr angeben.
Wenn Du die Gebühren als 2. Hauptforderung geltend machst, mußt Du ja dann auch - weil es als Hauptforderung geltend gemacht wird - Gerichtskosten über diesen Teil bezahlen.
Wenn Du die Gebühren als 2. Hauptforderung geltend machst, mußt Du ja dann auch - weil es als Hauptforderung geltend gemacht wird - Gerichtskosten über diesen Teil bezahlen.
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Habe nun die Gebühren als Nebenforderung im MB angegeben. Heute kam die Monierung ;-( Der Betrag scheint überhöht und muss nachgewiesen werden ...
Werde wohl morgen mal beim Mahngericht anrufen und abklären was genau ich jetzt machen soll
Werde wohl morgen mal beim Mahngericht anrufen und abklären was genau ich jetzt machen soll