RA-Gebühren im Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
spleey
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 04.12.2009, 14:11

#1

12.04.2011, 10:30

Ich habe gerade so ein kleines bis mittelgroßes Brett vor`m Kopf und hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben außergerichtlich im Inkassoverfahren für unsere Mandantin 6.932,33 € geltend gemacht. Gegner hat auch innerhalb der ihm gesetzten Frist gezahlt. Haben dem Gegner dann eine Gebührenrechnung zukommen lassen in Höhe von 395,00 € netto (Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt). 1,0 Geschäftsgebühr + Pauschale.

Gegner zahlt nicht, also wollte ich jetzt nen MB machen. Schuldnerin ist ja eigentlich unsere Mandantin, also nehme ich sie als Antragstellerin im MB-Antrag. Als Hauptforderung nehme ich die 395,00 €. Was trage ich denn dann bei Auslagen und Nebenforderungen unter Anwaltsvergütung ein? Wenn ich es so mache, wie ich denke, also 395,00 € außergerichtliche Vergütung, Gegenstandswert: 6.932,33 € und Anrechnungsgebühr 187,50 €, dann sagt das Programm mir, dass der anrechenbare Teil zu hoch ist?!

Wo ist mein Denkfehler? Das Problem hatte ich schon häufiger :-(
Benutzeravatar
Loki
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 579
Registriert: 13.09.2010, 17:10
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)

#2

12.04.2011, 16:07

Wenn du 395,00 € als HF geltend machst, wieso trägst du dann noch was bei NF ein?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

12.04.2011, 16:12

Ich würde mich erstmal fragen, ob ich nicht nach Kosten - Zinsen - Hauptforderung verrechnen muss ...

Dann, ob ich überhaupt anrechnen muss ...
Antworten