Ich habe gerade so ein kleines bis mittelgroßes Brett vor`m Kopf und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben außergerichtlich im Inkassoverfahren für unsere Mandantin 6.932,33 € geltend gemacht. Gegner hat auch innerhalb der ihm gesetzten Frist gezahlt. Haben dem Gegner dann eine Gebührenrechnung zukommen lassen in Höhe von 395,00 € netto (Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt). 1,0 Geschäftsgebühr + Pauschale.
Gegner zahlt nicht, also wollte ich jetzt nen MB machen. Schuldnerin ist ja eigentlich unsere Mandantin, also nehme ich sie als Antragstellerin im MB-Antrag. Als Hauptforderung nehme ich die 395,00 €. Was trage ich denn dann bei Auslagen und Nebenforderungen unter Anwaltsvergütung ein? Wenn ich es so mache, wie ich denke, also 395,00 € außergerichtliche Vergütung, Gegenstandswert: 6.932,33 € und Anrechnungsgebühr 187,50 €, dann sagt das Programm mir, dass der anrechenbare Teil zu hoch ist?!
Wo ist mein Denkfehler? Das Problem hatte ich schon häufiger
RA-Gebühren im Mahnbescheid
- butterflybabe
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Ich würde mich erstmal fragen, ob ich nicht nach Kosten - Zinsen - Hauptforderung verrechnen muss ...
Dann, ob ich überhaupt anrechnen muss ...
Dann, ob ich überhaupt anrechnen muss ...