MwSt im MV bei eigener Sache

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Lucy Planlos
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#1

04.02.2011, 11:02

Hallo,

vor dem WE noch eine (wohl einfache) Frage:

Wir (Einzel-RA) wollen im MV eine Gebührenforderung gegen einen eigenen Mandanten durchsetzen.

Dies ist ja grds. eine normale Tätigkeit auf die die mwSt anfällt.

Bei der Beantragung wird nach der Vorsteuer gefragt; zwar liegt Abzusgberechtigung vor, aber dann gibts gegen den Mdt keine MwSt in den Titel.....eigentlich falsch, oder?
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Liesel
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#2

04.02.2011, 11:14

Du darfst nur die MwSt auf die Gebühren, die für das Mahnverfahren anfallen, nicht berechnen auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung.
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#3

04.02.2011, 13:41

Genau, du gibst als Hauptforderung den Rechnungsbetrag brutto an. Die Vorsteuerabzugsberechtigung bezieht sich nur auf die ab jetzt neu entstehenden RA-Kosten (Beantragung MB, ggf. VB, ggf. gerichtliches Verfahren).
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