Hallo,
vor dem WE noch eine (wohl einfache) Frage:
Wir (Einzel-RA) wollen im MV eine Gebührenforderung gegen einen eigenen Mandanten durchsetzen.
Dies ist ja grds. eine normale Tätigkeit auf die die mwSt anfällt.
Bei der Beantragung wird nach der Vorsteuer gefragt; zwar liegt Abzusgberechtigung vor, aber dann gibts gegen den Mdt keine MwSt in den Titel.....eigentlich falsch, oder?
MwSt im MV bei eigener Sache
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Du darfst nur die MwSt auf die Gebühren, die für das Mahnverfahren anfallen, nicht berechnen auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung.
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Genau, du gibst als Hauptforderung den Rechnungsbetrag brutto an. Die Vorsteuerabzugsberechtigung bezieht sich nur auf die ab jetzt neu entstehenden RA-Kosten (Beantragung MB, ggf. VB, ggf. gerichtliches Verfahren).