Hilfe bei Verjährungsberechnung

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possmommel
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#1

31.01.2011, 10:10

Guten morgen ihr Lieben,

ich weiß nicht, ob meine Frage hier jetzt so richtig ist aber notfalls bitte verschieben.

Die Rechnung unseres Mandanten stammt aus 2006. Im März 2007 wurde eine Rate auf den Rechnungsbetrag gezahlt. Die regelmäßige Verjährung ist anzuwenden.

Nach meiner Rechnung ist die die eigentliche Verjährung Ende 2009 gewesen. Durch die Ratenzahlung jedoch beginnt die Verjährung ja erneut. Insoweit stellt sich hier meine erste Frage. Sind die 3 Jahre ab der Ratenzahlung zu rechnen, oder wieder erst ab Ende des entsprechenden Jahres?

Ich weiß, dass ich bei beiden Rechnungen auf Verjährung in 2010 kommen würde, da wir aber im vergangenen Jahr den Auftrag zur Geltendmachung bekommen haben und einen Mahnbescheid gemacht haben, der die Verjährung ja nun hemmt für die Zeit in der das Verfahren betrieben wird, wäre das interessant, da die Monate zur Hemmung ja hinten dran gehangen werden. Hiervon hängt ab, ob wir jetzt Stress mit weiterführen des Verfahrens haben, oder ob wir noch ein wenig Zeit haben. Ich hoffe es ist verständlich was ich meine. Es nervt, wenn Mandanten erst im Nachhinein damit ankommen, dass ja noch Raten gezahlt wurden sind.

Vielen Dank schonmal. Ich komme irgendwie heute morgen gar nicht weiter.

possmommel
grommelie
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#2

31.01.2011, 11:01

Durch die Ratenzahlung im Jahr 2007 begann der Lauf der Verjährungfrist am 31.12.2007, Verjährungseintritt damit 31.12.2010, 0.00 Uhr.
possmommel
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#3

31.01.2011, 11:05

Supi Dankeschön. Die Hemmung hinten dran gepackt, kann der Schuldner doch noch an uns zahlen :D :thx
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Carmenzita
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#4

31.01.2011, 13:15

Sind die 3 Jahre ab der Ratenzahlung zu rechnen, oder wieder erst ab Ende des entsprechenden Jahres?
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt, bei Zahlung einer Rate, neu an zu laufen und zwar ab Zahlungsdatum und NICHt mit Ablauf des Jahres in dem die Rate gez. worden ist. Die Hemmung der Verjährung ist dann nochmal hinten ran zu hängen. Die Frist läuft ab dem auf die maßgebliche Handlung folgenden Tag (§ 187 Absatz 1 BGB).

Bsp.:RE gestellt 2006 (Verjährung tritt ein mit Ablauf des 31.12.2009). Zahlung einer Rate am 27.06.2007 - Verjährung beginnt neu zu laufen - (Verjährung würde jetzt eintreten mit Ablauf des 27.06.2010). + Hemmung d. Verjährung
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possmommel
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#5

31.01.2011, 14:48

Das wäre dann jetzt nicht so toll. Ich schreibe mal meine Verjährungsgedanke auf vielleicht liege ich ja doch falsch und es geht doch noch was. Vielleicht kann jemand mir bescheid geben ob ich richtig oder falsch liege.

Rechnung vom 14.11.2006
Beginn der Verjährung 01.01.2007
regelmäßige Verjährung 3 Jahre
verjährt 31.12.2009
Ratenzahlung 15.03.2007
Neubeginn der Verjährung
verjährt 15.03.2010
Zustellung Mahnbescheid 25.02.2010 als Hemmung der Verjährung
Widerspruch eingelegt 08.03.2010 also weiterhin gehemmt
dann zunächst nichts weiter unternommen (also 2 Gerichtskostenhälfte nicht eingezahlt) da Forderung ja eigentlich verjährt schien, da wir von der Restenzahlung bislang ja noch nichts wussten.
Hemmung insoweit 6 Monate ab letzter Prozesshandlung
Dies würde doch dann 15.03.2010 + 6 Monate bedeuten oder?
Dann wäre nichts mehr zu machen und unser Mandant selber schuld?!
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