Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?

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La
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#1

10.09.2010, 13:13

Hallo,

ich habe hier eine Schuldnerin, gegen die ich versuche seit 2003 erfolgreich zu vollstrecken, hat leider bisher nix gebracht. Eine EMA-Anfrage hatte zuletzt ergeben, dass die Schuldnerin einen neuen Nachnamen hat, da sie geheiratet hat. Hat laut Schuldnerverzeichnis auch keine neue eV geleistet.

Habe dann im Internet nach der Schuldner gesucht und einen Zeitungsbericht gefunden, dem folgendes zu entnehmen war:

Die nunmehr 25-jährige Schuldnerin mit der sieben Jahre alten Tochter S.-M. hat sich am 26.07.2010 das Ja-Wort mit dem 28-jährigen R., der im Gartenlandschaftsbau tätig ist, gegeben. Kirchlich geheiratet werden soll am 28.10.2010, da es der Kennenlerntag der Frischvermählten ist......

Schön für die Schuldnerin, und warum bezahlt sie unsere Forderung nicht? Jetzt habe ich überlegt, ob ich so gemein bin, und einen ZV-Auftrag mache, dass der Gerichtsvollzieher einen Tag nach der Hochzeit die Zwangsvollstreckung versuchen soll durchzuführen, da die Annahme bestehen könnte, dass die Schuldnerin Geldgeschenke bzw. Hochzeitsgeschenke erhält etc.

Was natürlich beachtet werden muss ist, gehören die Geldgeschenke den beiden, müssen die dann durch zwei geteilt werden? Sind die überhaupt pfändbar oder unterliegen die einem besonderen Pfändungsschutz?

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Ich wäre wirklich für jeden Tipp dankbar, da ich mich beeilen muss, weil der Hochzeitstag bald ist und ich weiß nicht, wie schnell der GVZ ist, nachdem er meinen ZV-Auftrag erhalten soll.

Danke schon mal im Voraus für alle Antworten!!!

Viele Grüße La
Sonnenkind
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#2

10.09.2010, 14:02

Na das ist ja mal richtig fies. Aber wenn sich so eine Gelegenheit bietet und ihr euch sicher seit, dass es eure Schuldnerin ist, würde ich auch zuschlagen. :auslach
Hatte leider so einen Fall noch nicht, deshalb kann ich dir keine Angaben zur Sache selbst machen. Ich würde mich direkt mit dem GVZ in Verbindung setzen, damit auch alles passt, denn diese Gelegenheit kommt ja nicht so schnell wieder.
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#3

10.09.2010, 14:15

also so einen fall hatte ich auch noch nicht. aber bist du denn sicher, dass die am tag nach der hochzeit auch zu hause sind und nicht im urlaub??? noch fieser - aber evtl. effektiver - ist zv direkt am tag der hochzeit, oder?

bezüglich der anderen inhaltlichen fragen findet sich ja vielleicht hier ein freundlicher gvz, der die auskunft erteilen kann.
Liebe Grüße
Bärchi
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#4

10.09.2010, 14:50

Ich würde den GVZ auch direkt zur Hochzeit schicken! Am Tag danach ist doch alles gelaufen, wenn sie dann überhaupt noch da sind. Außerdem ist der Schämfaktor doch viel höher, vielleicht zahlt ja schnell die Verwandschaft, damit der GVZ wieder verschwindet. :twisted: Ich find die Idee übrigens super!
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mrsgoalkeeper
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#5

10.09.2010, 14:52

Da haste sogar noch Glück, dass der 28. nicht auf ein Wochenende fällt :mrgreen:
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Jupp03/11

#6

10.09.2010, 15:01

Ich würde versuchen, die Eltern der zukünftigen Eheleute herauszufinden und denen ein vorl. ZB zustellen lassen :evil:
La
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#7

10.09.2010, 15:36

Hey Leute, danke für eure Antworten.

Ich kenne einen Gerichtsvollzieher ganz gut, der hier vor Ort wohnt, den werde ich mal fragen, wie es mit dem Pfändungsschutz aussieht.

Finde es ja schön, dass ihr meine Idee gut findet. Ich bin mir 100 % sicher, dass es die Schuldnerin ist, da die Tochter der Schuldnerin genau so heißt wie in der e. V., die die Schuldnerin vor drei Jahren abgegeben hat und das Alter der Tochter stimmt auch. Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Name der Schuldnerin und der Name der Tochter sowie das Alter stimmen?

Am Tag der Hochzeit wäre natürlich cooler, wenn ich mir so vorstelle, das Brautpaar und die Gäste schon ganz nervös sind, machen sich schon fertig, um zum Standesamt zu fahren. Es klingelt an der Tür, die denken es ist noch ein Verwandter oder so, und wer steht vor der Tür, der freundliche Gerichtsvollzieher von nebenan. Wenn das wirklich erfolgreich ablaufen würde, wäre es doch bestimmt eine gute Geschichte für die IWW Vollstreckung effektiv, oder?

Ich glaub die Eltern ausfindig machen, dürfte schwer fallen. Ich habe auch im Internet bzgl. des Ehemannes recherchiert, da er im Gartenlandschaftsbau tätig ist, da dachte ich, dass er vielleicht eine eigene Firma hat, aber leider Fehlanzeige. Trotzdem glaube ich, dass die Kohle haben, da in dem Zeitungsbericht die Schuldnerin ein richtig schönes traditionelles Hochzeitskleid hatte und die Tochter sowie der Mann waren gut angezogen. Außerdem hat die Schuldnerin nunmehr einen Job als Verkäuferin, vor Jahren in der e. V. 2007 war sie noch arbeitslos. Wahrscheinlich hat ihr Mann einen guten Einfluss auf sie.

Wobei mir ist gerade eingefallen, der GVZ muss sich doch vorher immer ankündigen, wann er kommen und versuchen will, die ZV zu machen, oder? Wenn er natürlich extra in seiner Ankündigung schreibt, dass er am Tag der Hochzeit kommt, kriegt die Schuldnerin und der Mann Panik und zahlen dann vielleicht schon im Voraus, bevor er kommt, oder?

Wie seht ihr das?
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Lämmchen
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#8

10.09.2010, 15:54

Ich kenne es nur so, dass der GV erst einmal hingeht. Bevor er das zweite Mal da auftaucht, meldet er sich doch erst an oder? Ich finde das ganze zwar einerseits ein wenig makaber, auf der anderen Seite hatte sie mehrere Jahre Zeit, ihre Schulden zu begleichen. Frag den GV einfach, ob er evtl. an dem Hochzeitstag wirklich schon um 8 Uhr da ist.

Es kann aber auch sein, dass die Braut morgens gar nicht Zuhause ist, weil sie sich vielleicht traditionell woanders fertig macht. :?: Dann wäre es vielleicht eine Überlegung wert, den GV am Tag nach der Hochzeit dahin zu schicken in der Hoffnung, dass sie nicht verreist sind.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#9

10.09.2010, 15:56

du wirst keinen GV finden, der die Vollstreckung durchführen wird.
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domel 3008
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#10

11.09.2010, 10:02

Hallo La,
also ich finde auch das das eine gute Idee ist und du den GVZ direkt am Hochzeitstag hinschicken solltest. War diese Woche zum Beispiel auf einem Seminar zur ZV in Berlin und der nannte uns so einen ähnlichen Fall, wo der Gläubiger laut Geburtsdatum des Schuldners bemerkte, daß dieser 50 wird und hat kurzerhand den GVZ zur Geburtstagsfeier geschickt und dort die dicken Geldumschläge gepfändet.

Wenn es keinen anderen Weg gibt und der Schuldner einfach nicht zahlt, warum solltest du dann nicht diese Möglichkeit ausschöpfen? Aber, ob diese Beträge, die ja dann eigentlich dem Ehepaar gemeinschaftlich gehören, dann geteilt werden müssen, kann ich dir auch nicht sagen. Aber vllt. fragst du wirklich den GVZ deines Vertrauens, vllt. kann er dir schon viel weiter helfen.

La hat geschrieben:Wobei mir ist gerade eingefallen, der GVZ muss sich doch vorher immer ankündigen, wann er kommen und versuchen will, die ZV zu machen, oder? Wenn er natürlich extra in seiner Ankündigung schreibt, dass er am Tag der Hochzeit kommt, kriegt die Schuldnerin und der Mann Panik und zahlen dann vielleicht schon im Voraus, bevor er kommt, oder?
Da stimme ich Lämmchen zu. Denn der GVZ kündigt den ersten Besuch nicht an, wäre ja sehr unvorteilhaft, wenn der Schuldner schon beim ersten Mal weiß, wann der Geldeintreiber vor der Tür steht. :mrgreen:

Ich wünsch dir jedenfalls viel Erfolg und halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Hochzeit ausgegangen ist :D
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