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Zustellung MB durch GVZ???

Verfasst: 16.02.2007, 16:21
von Sunny
Hallo zusammen,

mein Chef meinte heut, ich soll einen MB nun durch den GVZ zustellen lassen, da der MB durch das Gericht nicht zugestellt werden kann.

Meine Frage:
Geht das überhaupt? Ich hab mir nämlich grad mal das Formblatt angesehen, welches für die Neuzustellung des MB vom Mahngericht immer mitgeschickt wird, aber da hab ich nichts zu gefunden.
Das es beim VB geht weiß ich ja, aber beim MB - hab ich noch nichts von gehört.

Danke schon mal.

Verfasst: 16.02.2007, 16:24
von Grübchen
Hab ich zwar auch noch nie gemacht bei einem MB aber warum sollte das eigentlich nicht gehen. Zustellung ist Zustellung, ist halt nur nicht umsonst.

Gruß Grübchen

Verfasst: 16.02.2007, 16:25
von Tigerentchen
Hallo Sunny,
das geht m.E. nicht. Du stellst beim Gericht ja einen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids". Er muss also erst vom Gericht erlassen werden, bevor die Zustellung an den Antragsgegner veranlasst wird. In § 693 Abs. 2 ZPO steht "..die Geschäftstelle setzt den Antragsgegner von der Zustellung des Mahnbescheids in Kenntnis...". [hr]

Verfasst: 16.02.2007, 16:41
von Grübchen
Aber wenn die den MB erlassen, dann kann dieser doch durch den GVZ zugestellt werden oder versteh ich da jetzt was falsch?

Verfasst: 16.02.2007, 16:44
von Sunny
@ Tigerentchen
Das hab ich mir fast gedacht.
Na ja, muss ich mir was anderes einfallen lassen.
Danke trotzdem.

Verfasst: 16.02.2007, 16:58
von stuppsi
Die Zustellung eines MB geht nur von Amts wegen, d.h. über das Gericht.
Du kannst nur den VB über den GVZ zustellen lassen.

Auch eine öffentliche Zustellung des MB geht nicht.

Verfasst: 16.02.2007, 17:10
von Sunny
Okay, danke Stuppsi. Da bin ich ja froh, das mich mein Hirn doch nicht getäuscht hat. Werds meinem CHef mal verklickern.
Danke

Verfasst: 16.02.2007, 18:56
von Tigerentchen
Sunny, ich verstehe aber nicht, wieso das Gericht lt. Aussage deines Chefs den MB nicht zustellen kann ?!?
Oder hatte nur eine "wirre" Chef Idee ? :nachdenk

Verfasst: 16.02.2007, 21:01
von Pepsi
wieso können die das denn nicht zustellen?!

Verfasst: 17.02.2007, 00:20
von tiko73
Was ich grad nicht verstehe: Warum soll der GV zustellen können, wenn das Gericht es nicht kann (von wegen Zustellmöglichkeit nicht -zuständigkeit)??