Hallo kann mir jemand helfen?
Ich soll einen Mahnbescheid gegen den Mandanten beantragen wegen Nichtzahlung der Gebühren. Gebe ich dann im MB an, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht?
Wäre lieb wenn mir das jemand erklären könnte. Danke schöööön!!
Mahnbescheid Vorsteuerabzugsberechtigung
- LuzZi
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In eigenen Sachen kannst du keine Mwst. verlangen, also im Prinzip ja
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Nee, so hab ich das net gemeint. Du kannst nur für deine Tätigkeit für dich selbst im Mahnverfahren keine Mwst. berechnen. Für die Tätigkeit für den Mandanten musst du Mwst. verlangen, ergo muss sie auch im MB und im KfA aufgeführt werden. Der Mandant schuldet sie dir ja.
Bei der Festsetzung nach § 11 spielt Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rolle, da du gegen den Mandanten festsetzen lässt, der dir IMMER die Mwst. schuldet.
Bei der Festsetzung nach § 11 spielt Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rolle, da du gegen den Mandanten festsetzen lässt, der dir IMMER die Mwst. schuldet.
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- Liesel
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Die Vorsteuerabzugsberechtigung betrifft doch nur die Gebühren, die für die Durchführung des Mahn- oder Klageverfahrens anfallen, nicht die Gebühren für die Vertretung des (ehemaligen) Mandanten.
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Bin gerade ein wenig verwirrt:
Habe bei Gericht Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG gg. eigenen Mandanten beantragt. Nunmehr will das Gericht gerne von uns wissen, ob Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Häää?! Die MwSt. ist doch vom Mandanten zu tragen!
Habe bei Gericht Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG gg. eigenen Mandanten beantragt. Nunmehr will das Gericht gerne von uns wissen, ob Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Häää?! Die MwSt. ist doch vom Mandanten zu tragen!
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Ggf. hat das Gericht übersehen, dass du nach § 11 festsetzen lassen willst. Ruf da an, das klärt sich schnell
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Ja, totaler Quatsch. Die Vorsteuerabzugsberechtigung spielt bei der Festsetzung nach § 11 keine Rolle, siehe meinen Post zu #4.
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