Zinsbeginn bei Forderung gegen gewerblichen ohne Eintragung

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beast
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#1

12.08.2010, 09:55

Hallo Ihr Lieben!
Ich muss gerade einen MB gegen einen gewerbetreibenden machen, der weder im HR eingetragen, noch ein e.K. ist. Ab wann kann ich hier Zinsen berechnen? In der Rechnung steht "Zahlungsbedingungen: sofort".

Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.
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[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
schnatti

#2

12.08.2010, 10:07

Guckst Du mal :arrow: § 286 (3) BGB Ich würde da 30 Tage nach Rechnungslegung Zinsen berechnen;
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beast
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#3

12.08.2010, 10:20

Super, stimmt. Da ist der Knoten geplatzt. Jetzt ist es mir auch selber wieder aufgefallen. Die Gewerbetreibenden sind ja Kaufleute, müssen sich aber nicht in jedem Fall eintragen lassen. Also -> keine Verbraucher

Manchmal ist mal echt nen bisschen blöd :patsch
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Pepsi
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#4

12.08.2010, 10:25

zum Thema Verzug gibt es hier massig Threads :suche
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