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Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 05.02.2007, 09:33
von ninibatz
Guten morgen alle zusammen, hoffe ihr habt ein schönes Wochenende gehabt ...

Ich leg auch gleich mit der Frage los. Ich soll eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Weiß jemand, wie man das macht und was ich für Daten brauche??? :wirr

Vielen Dank für Eure Hilfe...

Liebe Grüße, ninibatz

Verfasst: 05.02.2007, 09:40
von Gast
Guten Morgähn,

ich nehme mal an, daß Du diese Zwangssicherungshypothek in ein Grundstück eintragen lassen möchtest. Dazu benötigst Du natürlich die Daten des Grundstücks.

Der Antrag sieht dann wie folgt aus:

wird beantragt:

auf dem Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von ?? Band ?? Blatt ?? gemäß §§ 866,867 ZPO eine Zwangshypothek einzutragen.

Vollstreckungsunterlagen anbei.

Geltend gemacht wird die Forderung gemäß beigefügter Forderungsaufstellung in Höhe von derzeit

Das geht dann ziemlich problemlos.

Gruß
Preußi

Verfasst: 05.02.2007, 09:55
von ninibatz
:thx

Grundbuchauszug

Verfasst: 05.02.2007, 10:10
von ninibatz
Hallöööchen zusammen,

kann mir jemand sagen, wie ich einen beglaubigten Grundbuchauszug bekomme? Habe nur die Adresse des Grundstückes. Brauche aber mehrere Angaben, um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen. Irgendwie stehe ich heute neben mir... :wirr

Vielen Dank, liebe Grüße ninibatz...

Verfasst: 05.02.2007, 10:16
von Curry
Braucht man dafür einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Verfasst: 05.02.2007, 10:39
von PeeDee
Du musst beim AG ins Grundbuchamt gehen und nach einem Grundbuchauszug fragen mit Nachweis, dass du ein berechtigtes Interesse hast einen zu verlangen. Manche AGs machen das auch schon per Internet.

Verfasst: 05.02.2007, 10:51
von Pepsi
seid ihr denn Notar? wenn ja wie weit ist das Grunduchamt weg?

du hast nur die Adresse? aber du weißt doch wem das gehören soll oder?

Verfasst: 05.02.2007, 10:57
von Gast
also ich mach sowat ja ab und zu mal, aber ich hab noch keinen Grundbuchauszug benötigt. Meinen Grundbuchämtern haben eigentlich die oben genannten Angaben völlig ausgereicht.

Aber Grundbuchämter sind da sowie irgendwie entspannter als die in den Vollstreckungsabteilung. *Schulter zuck* weiß der Teufel warum dat so is.

Preußi

Verfasst: 05.02.2007, 10:59
von Pepsi
wofür?

Verfasst: 05.02.2007, 11:03
von Andreas
Es ist sinnvoll, einen GBA zu haben (unbeglaubigt reicht), einfach, damit man die korrekten Daten hat, da man ja genau eintragen muß, auf welchem Grundstück, Band-Nr., Blatt-Nr., Flurstück-Nr. usw. die Hypothek eingetragen werden soll.

Dann muß man ja bei mehreren Grundstücken noch aufteilen...

Also, prinzipiell vorgeschrieben ist die Vorlage eine GBAes nicht, aber es ist auf jeden Fall sinnvoll, vorher mal einen Blick reingeworfen zu haben und auch über einen zu verfügen.