Mahnbescheid in eigener Sache...

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Sam29

#11

29.04.2011, 13:52

Die Gebühr für den Antrag auf Erlass eines MB ist im KFA selbstverständlich mit aufzunehmen. Diese wird jedoch dann wieder angerechnet. Was übrig bleibt sind die Auslagen im Mahnverfahren.
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Pepsi
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#12

30.04.2011, 14:26

solltest du in jedem Fall, sonst geht dir die P+T wegen MB flöten (das hat aber nichts mit deiner vorherigen Sachverhaltsschilderung zu tun, sondern sollte immer so gemacht werden)

PS: § 19 Ziff. 13 RVG ?? da steht doch was ganz anderes..
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nönie
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#13

11.05.2011, 11:26

Hallo Leute, ich hab hier auch mal eine Frage:

Wir haben gegen unseren Mdt. einen MB gemacht. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es ist ins Klageverfahren gegangen und der Mdt. wurde verurteilt, unsere außergerichtlichen Kosten, die wir im MB geltend gemacht hatten, zu tragen.

Jetzt meint mein Chef ich soll die Vg und Tg die im Klageverfahren entstanden sind per KFA geltend machen. Geht das? Wenn ja, nehme ich dann den 103 ZPO oder 11 RVG (weil er ja praktisch unser Mdt. mal war) ??? :oops:

Danke!
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#14

11.05.2011, 11:31

nönie hat geschrieben:Hallo Leute, ich hab hier auch mal eine Frage:

Wir haben gegen unseren Mdt. einen MB gemacht. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es ist ins Klageverfahren gegangen und der Mdt. wurde verurteilt, unsere außergerichtlichen Kosten, die wir im MB geltend gemacht hatten, zu tragen.

Jetzt meint mein Chef ich soll die Vg und Tg die im Klageverfahren entstanden sind per KFA geltend machen. Geht das? Wenn ja, nehme ich dann den 103 ZPO oder 11 RVG (weil er ja praktisch unser Mdt. mal war) ??? :oops:

Danke!
Du machst ganz normal Kfa nach 103, weil es ist zwar eurer Mandant, aber in dem Verfahren der Gegner. Nach 11 würdest Du ja die Kosten gegen euch selber festsetzen. :wink:
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#15

11.05.2011, 11:32

Du kannst die Gebühren nach 103 ZPO festsetzen lassen.
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#16

11.05.2011, 11:35

:thx
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