Hallo zusammen,
ich entschuldige mich jetzt schon mal, falls das hier eine ganz klare Sache sein
sollte.
Meine Chefin kam gerade zu mir, hielt mir einen Mahnbescheid in eigener Sache unter
die Nase und meinte ich hätte ja die außergerichtlichen Kosten gar nicht geltend gemacht!?!
Wenn ich in eigener Sache Honorar geltend mache im MB (Mandant bezahlt uns nicht), kann/muss ich dann auch
außergerichtliche Kosten geltend machen???
Meiner Meinung nach können wir doch kein Honorar in eigener Sache verlangen, oder???
Schonmal für eure Antworten...
Gruß Laura
Mahnbescheid in eigener Sache...
- LuzZi
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Klar kannst du Honorar in eigener Sache verlangen. Du bekommst doch auch deine Gebühren, wenn ihr geklagt hättet für das Klageverfahren. Aber die Aufforderung, dass der Mandant eure Kosten zahlen soll, löst keine gesonderten Gebühren aus. Von daher weiß ich nicht, was deine Chefin noch will.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Versteh ich dich jetzt richtig, dass wenn wir den Mandanten
außergerichtlich auffordern unsere Kosten auszugleichen und dann einen
Mahnbescheid erstellen, dass ich diese außergerichtliche Tätigkeit
nicht nochmal extra im MB als Vergütung aus anwaltlicher Tätigkeit
angeben kann!?
außergerichtlich auffordern unsere Kosten auszugleichen und dann einen
Mahnbescheid erstellen, dass ich diese außergerichtliche Tätigkeit
nicht nochmal extra im MB als Vergütung aus anwaltlicher Tätigkeit
angeben kann!?
- Curry
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Für die außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung bekommt ihr keine Gebühren, da könnt ihr nur Mahngebühren ansetzen. Für den MB allerdings könnt ihr Gebühren geltend machen. Dies erfolgt dann automatisch, wenn ihr euch bei den Prozessbevollmächtigten eintragt im MB.
Curry
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Ja das mit den MB-Gebühren ist mir klar. Sie meinte nur zu mir,
ich hätte die außergerichtlich angefallenen Kosten nicht geltend gemacht.
Aber dann bin ich beruhigt, dass ich bis jetzt wohl nichts falsch gemacht
habe. Ich weiß zwar auch nicht, wie meine Chefin darauf kommt aber gut,
werde ich sie nochmal darauf ansprechen.
Vielen Dank dafür! Schönen Tag noch!
ich hätte die außergerichtlich angefallenen Kosten nicht geltend gemacht.
Aber dann bin ich beruhigt, dass ich bis jetzt wohl nichts falsch gemacht
habe. Ich weiß zwar auch nicht, wie meine Chefin darauf kommt aber gut,
werde ich sie nochmal darauf ansprechen.
Vielen Dank dafür! Schönen Tag noch!
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Richtig. Hatten wir auch vor kurzem einen Thread zu dem Thema. Die außergerichtliche Einforderung der Vergütung gehört zum Mandat, § 19 Ziff. 13 RVG.LauraMo hat geschrieben:...dass ich diese außergerichtliche Tätigkeit
nicht nochmal extra im MB als Vergütung aus anwaltlicher Tätigkeit
angeben kann!?
Zum Thema RA in eigener Sache.
Wenn der RA einen MB über seine Gebühren beantragt, unterliegen die nachfolgenden Verfahrensgebühren denn eigentlich der Umsatzsteuerpflciht?
Ich muss als RA ja die Umsatzsteuer abführen. Dies würde ja eigentlich bedeuten, dass ich auf die nachfoolgenden Gebühren auch Umsatzsteuer erheben muss. Allerdings frage ich mich, ob dies tatsächlich ein steuerbarer Umsatz ist, denn Umsatzsteuerpflicht besteht ja nur auf Honorar für Leistungen gegenüber einer anderen Person. Hier jedoch erbringe ich doch keine Leistung, ist dies denn überhaupt ein steuerbarer Umsatz?
Wenn der RA einen MB über seine Gebühren beantragt, unterliegen die nachfolgenden Verfahrensgebühren denn eigentlich der Umsatzsteuerpflciht?
Ich muss als RA ja die Umsatzsteuer abführen. Dies würde ja eigentlich bedeuten, dass ich auf die nachfoolgenden Gebühren auch Umsatzsteuer erheben muss. Allerdings frage ich mich, ob dies tatsächlich ein steuerbarer Umsatz ist, denn Umsatzsteuerpflicht besteht ja nur auf Honorar für Leistungen gegenüber einer anderen Person. Hier jedoch erbringe ich doch keine Leistung, ist dies denn überhaupt ein steuerbarer Umsatz?
- Gruftie
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Nein, diese Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Wenn Du einen MB oder ein Klageverfahren gegen den eigenen Mandanten einleitest, bekommst Du die hierdurch anfallenden Gebühren ohne UmsSt. Auch, wenn Du danach die ZV betreibst...alles ohne UmsSt.Wenn der RA einen MB über seine Gebühren beantragt, unterliegen die nachfolgenden Verfahrensgebühren denn eigentlich der Umsatzsteuerpflciht?
und einen schönen Wochenanfang!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Ich muss das Thema mal kurz aufgreifen:
Wenn es nach dem MB zum gerichtlichen Verfahren gekommen ist, der Schuldner die Verteidigung selbst angezeigt hat und die Forderung dann durch seine Anwälte anerkannt worden und dem Schuldner die Kosten auferlegt worden sind, muss ich die MB-Beantragung im KFA aufnehmen?
Danke schonmal für Eure Hilfe.
LG
Wenn es nach dem MB zum gerichtlichen Verfahren gekommen ist, der Schuldner die Verteidigung selbst angezeigt hat und die Forderung dann durch seine Anwälte anerkannt worden und dem Schuldner die Kosten auferlegt worden sind, muss ich die MB-Beantragung im KFA aufnehmen?
Danke schonmal für Eure Hilfe.
LG