Abrechnung Zeugenbeistand ohne direkte Beiordnung

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Bina87
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#1

26.04.2010, 09:16

Guten Morgen,

ich habe da mal wieder ein Problem was die Abrechnung im Strafrecht angeht.

Wir haben einen minderjährigen Jungen als Zeugenbeistand zum Termin begleitet. Vom Gericht wurden wir nicht beigeordnet, habe aber eine Deckungszusage der RSV. Wir haben vorher auch die Akten von der Staatsanwaltschaft eingesehen....

Bekommen wir jetzt nur die VG 4103 oder auch GG 4100, VG 4106 und TG 4108?

Danke schon mal im voraus!
142
dinirie
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#2

26.04.2010, 09:49

Hallo,

ich würde 4100, 4106 und 4108 abrechnen... im Zweifel wird die Rechtsschutz schon sagen, wenn ihr etwas daran nicht passt... aber m.E. ist das richtig... da ihr ja laut deiner Beschreibung, im Vorverfahren nicht tätig gewesen seid...

Liebe Grüße!
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Adora Belle
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#3

26.04.2010, 10:10

Für Beiordnungen ist das immer noch streitig, da beißt man bei manchen Gerichten auf Granit, wenn man mehr als die Einzeltätigkeit will. Bei der RS würde ich aber - so wie es m.E. auch richtig ist - GG, VG und TG abrechnen.
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