Hallo ihr Lieben,
einer unserer Mandanten (GmbH) hat Insolvenz angemeldet. Jetzt müssen wir die Forderungsanmeldung machen. Es geht um eine Rechnung von uns, die noch nicht beglichen wurde.
Muss ich jetzt den Brutto- oder den Nettobetrag angeben?
Beim ausrechnen der Zinsen das gleiche, vom Brutto- oder Nettobetrag?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Meldungen.
Liebe Grüße aus Stuttgart
Forderungsanmeldung - brutto oder netto angeben?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Da es sich um eine Gebührenrechnung von euch an euren Mandanten handelt, mußt du den Bruttobetrag anmelden. Der Mandant muß euch doch auch die MwSt zahlen. Genauso ist es bei den Zinsen.
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(UNHEILIG)
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