Neuzustellung Pfüb

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Cori1985
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#1

16.01.2007, 09:07

Guten Morgen zusammen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem. Folgendes: Wir haben im November einen Pfüb beantragt, wg. Zahlung eines Provisionsanspruches gegen einen Drittschuldner. Der Pfüb wurde auch erlassen. Vom zuständigen Gerichtsvollzieher bekamen wir dann aber die Nachricht "Pfüb konnte nicht zugestellt werden, Empfänger (Drittschuldner) unbekannt verzogen".

Zwischenzeitlich konnten wir die neue Anschrift des Drittschuldners ausfindig machen. Nun meine Frage: Muss ich jetzt dem Vollstreckungsgericht die neue Anschrift mitteilen? Sprich, veranlassen die dann eine Neuzustellung des Pfüb? Oder muss ich an dem jetzigen Wohnort des Drittschuldners eine Zustellung durch den jetzt zuständigen Gerichtsvollzieher beantragen?

Habt ihr vielleicht eine Idee?

Viele Grüße

Corinna
Gast

#2

16.01.2007, 09:14

Guten Morgen! Nach meiner Erfahrung musst du nen neuen Pfüb machen, da gibts keine Neuzustellung wie beim MB z. B. Das ist immer sehr ärgerlich, weil der GV kassiert, Zustellungskosten anfallen und die Kosten des RA evtl. gar nicht erstattet werden.
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Cori1985
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#3

16.01.2007, 09:39

Oh, das habe ich ja noch gar nicht bedacht. War der Meinung, dass ich den Pfüb noch irgendwie zustellen lassen muss, wusste nur nicht wie.

Es klingt aber natürlich auch logisch, dass ich jetzt evtl. einen neuen Pfüb beantragen muss. Auch wenn dies natürlich wirklich ärgerlich ist.

Gibt es noch andere Meinungen?

Corinna
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Cori1985
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#4

16.01.2007, 10:02

Inzwischen konnte ich die zuständige Rechtspflegerin telefonisch erreichen. Ich muss den bereits erlassenen Pfüb einfach wieder zum Vollstreckungsgericht schicken, mit der Bitte, die Drittschuldner-Anschrift zu ändern. Von dort aus wird der Pfüb dann an die jetzt zuständige GV-Verteilerstelle in Köln weitergeleitet.

Also zum Glück keinen neuen Pfüb beantragen... :D

Corinna
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Curry
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#5

16.01.2007, 10:08

Das werde ich mir gleich mal merken!
Curry

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#6

16.01.2007, 10:33

Nicht schlecht, bei uns in Bayern lassen die Gerichte das gar nicht zu, die wollen nen komplett neuen Pfüb! (So meine Erfahrung) Schweinerei! :twisted:
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#7

16.01.2007, 11:10

tja das ist eben die Willkür der Rechtspfleger
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#8

16.01.2007, 12:31

kenne das von uns in thüringen auch, dass dann die anschrift in einem neuen pfüb erscheint. ich berechne dann einmal für den 1. pfüb die ra-gebühren und für den 2. auch. es ist zwar nicht rechtens, aber wenn das vom gerichtsvollzieher so akzeptiert wird, isses nicht mein problem, sondern das des schuldners. hab da bislang nie ne beschwerde bekommen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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