Pfüb oder VB?

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Gast

#21

16.01.2007, 17:39

Ich kenne es auch so, dass immer ALLE ZV-Unterlagen im Original beigefügt werden müssen. Manchen GVs oder Rechtspflegern reichen Kopien einfach nicht aus. Schon allein wg. des Kostennachweises. Allerdings müssen wir immer eine Kopie für die Akte machen. Die ZV-Akten können daher zum Teil ganz schön umfangreich sein.
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Sandra S.
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#22

16.01.2007, 18:34

Caroberg hat geschrieben:- Bei den Zinsen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Empfohlen wird deshalb, alle drei Jahre eine Vollstreckungshandlung zu tätigen, damit die Verjährung neu beginnt.
--> aus diesem Grund haben wir die Festsetzung der ZV-Kosten beantragt, da eine ZV nicht sinnvoll erschien (e. V. abgegeben, nix zu holen) es war die günstigere Variante, als einfach nur nochmals irgendwohin zu vollstrecken wo ich sowieso weiß, es gibt nix.
Aber nur allein, dass du die ZV-Kosten festsetzen lässt, beginnt doch nicht die Verjährung neu, insbesondere von den titulierten Zinsen gem. Urteil/Vergleich. Um da die Verjährung neu beginnen zu lassen, ist meiner Meinung nach die einzigste Methode, dass du vor Ablauf von 3 Jahren eine neue ZV-Maßnahme einleitest.
Oder zählt der KFA dann als neue ZV-Maßnahme? Lasse mich da gern eines besseren belehren. :wink:

Caroberg hat geschrieben:--> Ist aber insgesamt ein spannendes und teilweise umstrittenes Thema.
Ja, aber ich glaube, wir sind ein bisschen an der eigentlichen Frage vorbeigerauscht... :oops: An alle anderen: bitte nicht :rumhack
Liebe Grüße
von Sandra
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