Pfüb oder VB?

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TapCat
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#1

16.01.2007, 09:20

Hallo, da ich nicht so oft ZV mache, bin ich verwirrt..wir haben mit einem VB einen Pfüb erwirkt zur Kontopfändung - leider kein Konto vorhanden.
Jetzt soll ich einen ZV/EV-Kombi machen und als ZV-Unterlagen den Pfüb angehangen..ist das falsch? Muss nur der VB? Oder beides? Immerhin sind ja durch den Pfüb auch Kosten im Foko entstanden? Oder reicht der Original-VB und als Nachweis der entstandenen Kosten eine Kopie des Pfüb?

Vielen Dank fürs Entwirren!

Cat
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Curry
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#2

16.01.2007, 09:28

Also ich füge immer alles bei. Sicher ist sicher. Den Original-VB musst du ja sowieso beifügen und vom PfÜb würde ich eine Kopie mit dranhängen.
Curry

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Gast

#3

16.01.2007, 09:32

Richtig nancy!

Du musst mit der Kopie des PfüB und der Kostenrechnung des GVZ in Kopie die entstandenen Gerichts-, GVZ- und RA-Kosten ja nachweisen.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße Schlaubi
Andreas

#4

16.01.2007, 09:43

Ich füge immer einfach sämtliche ZV-Unterlagen, die reinkamen, im Original bei, natürlich zusammen mit aktueller Forderungsaufstellung (zweifach bei ZV-Auftrag).

Manchen Vollstreckungsorganen, zumindest in hiesiger Region, genügen Kopien der Kostenrechnungen nicht.
Gast

#5

16.01.2007, 09:50

Immer Originaltitel (klar) und eigentlich gehört noch der Titel in beglaubigter Ablichtung an die begl. Abschrift. So wird das bei uns jedenfalls gemacht. Ich häng immer die ganzen Unterlagen im Original mit dran (kommen ja eh wieder zurück) und mach dann höchstens mal die eine oder andere Kopie (GV-Rechnung, EMA-Auskünfte, etc.) für die Akte um ggf. Sachverhalte nachvollziehen zu können, wenn die Unterlagen gerade nicht da sind.
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Curry
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#6

16.01.2007, 09:57

Ich habe bisher immer nur Kopien der ZV-Unterlagen eingereicht. Anlagen für die beglaubigte Abschrift füge ich nie bei. Hat sich auch noch niemand beschwert, aber das ist sicherlich überall anders.
Curry

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TapCat
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#7

16.01.2007, 10:28

Danke an alle erst mal! Ist ja interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird!

Grüße aus dem Rheinland!

Cat
Caroberg

#8

16.01.2007, 10:36

Hallo,
wir schicken auch immer alles mit, da sich ja die Kosten aus den beigefügten Maßnahmen ergeben. Allerdings reichen da Kopien (lediglich Titel im Original).
TIP!!! Was wir seit neuestem machen ist Ende des Jahres die Kostenfestsetzung über die entstandenen Kosten und Zinsen zu beantragen. Das hat den Vorteil, das du nich fünfzig Anlagen beifügten musst, sondern nur noch Titel und KFB. Weiterer Vorteilt: deine Kosten verjähren nicht mehr nach drei sondern dreißig Jahren. Das ist vor allem interessant, wenn der Schuldner die e. V. abgegeben hat und nix zu holen ist und deswegen die Akte ein oder zwei Jahre liegt. Da kann es schnell passieren, dass die Wiedervorlage ungünstig ist und damit die Kosten verjährt sind.
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#9

16.01.2007, 10:39

deine Kosten verjähren nicht mehr nach drei sondern dreißig Jahren.
Ich habe hier gelernt, dass die Kosten sowieso erst nach 30 Jahren verjähren, auch ohne Kostenfestsetzung!
Curry

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Andreas

#10

16.01.2007, 10:48

Das ist auch mein Wissensstand.
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