Ich habe ein Problem. Unsere Mandantin hat einen Titel gegen ihren Ex erwirkt und ihr damaliger Anwalt hat das Geld auf sein Konto auch gezahlt bekommen was er unserer Mandantin auch schiftlich bestätigt hat.
Nun haben wir ihn auch schon angecshrieben aber er reagiert nicht. Jetzt meine Frage:
Kann ich gegen den ehemaligen Anwalt irgendwie vollstrecken weil der Titel ja gegen den Ex lautet welcher aber an den Anwalt gezahlt hat?
Vielen Dank im Voraus
Vollstreckung gegen Anwalt welcher Fremdgeld nicht auszahlt
Du kannst nur gegen die Person vollstrecken, welcher auch als Beklagter/Schuldner in Deinem Titel benannt worden ist.
Wenn der Anwalt einen Zahlungseingang durch den damaligen Beklagten erhalten hat, dann muss wohl auf Herausgabe geklagt werden. Schließlich hat der Anwalt die Pflicht, Fremdgeld unverzüglich auszukehren. Es sei denn, Eure Mandantin hatte selber noch Rechnungen bei ihrem Anwalt offen und dieser hat zuerst seine eigenen Kosten befriedigt.
Wenn der Anwalt einen Zahlungseingang durch den damaligen Beklagten erhalten hat, dann muss wohl auf Herausgabe geklagt werden. Schließlich hat der Anwalt die Pflicht, Fremdgeld unverzüglich auszukehren. Es sei denn, Eure Mandantin hatte selber noch Rechnungen bei ihrem Anwalt offen und dieser hat zuerst seine eigenen Kosten befriedigt.
- Soenny
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Kurzer Hinweis an die Kammer soll auch Wunder bewirken
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Gruftie
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Stimmt, aber bei uns in Berlin mahlen die Mühlen leider nur sehr langsam...Kurzer Hinweis an die Kammer soll auch Wunder bewirken
Bei meinem Ex-Chef ist das auch mal vorgekommen...die Mandantin hat dann eine Strafanzeige gegen ihn gemacht....hat aber auch erst einmal nicht zum Erfolg geführt, weil es ja auch ewig dauert, bis das Verfahren in Gang kommt...
Ich würde es erst einmal mit einer Abmahnung unter Androhung der evtl. Folgen versuchen...
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Wir haben den Anwalt schon angeschrieben. Der reagiert überhaupt nicht. Unsere Mandantin hatte bevor sie zu uns kam den Anwalt bereits bei der Kammer angezeigt. Die Kammer hat unserer Mandantin jetzt geschrieben, dass sie die Sache untersuchen wird und dass auch ein Ermittlungsverfahren bei der Sta eingeleitet wurde.
Davon hat unsere Mandantin ihr Geld aber auch noch nicht. Könnten wir dann hier auf Herausgabe klagen oder was wäre unser nächster Schritt?
Davon hat unsere Mandantin ihr Geld aber auch noch nicht. Könnten wir dann hier auf Herausgabe klagen oder was wäre unser nächster Schritt?
Wäre noch eine Möglichkeit gewesen, wenn der Anwalt keine Geldempfangsvollmacht hat, dass ihr euch das Geld halt nochmal von der GS holt, da diese nicht an den RA hätte zahlen dürfen. Dann muss sich die GS mit dem RA rumstreiten.