Frage zur Insolvenz

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Andreas

#11

15.01.2007, 11:29

Vergiß es, jetzt einen Titel zu erwirken, es sei denn, eurer Forderung liegt ne Straftat zugrunde.

Finde raus, wenn du es nicht schon weißt, wer vorläufiger Insoverwalter ist, und schick vorsichtshalber ein Briefchen hin, "wir vertreten... unsere Mandantschaft Forderung aus XYZ in Höhe von 123 €. Forderungskonto und Rechnungskopie anbei. Wir bitten, uns über das weitere Verfahren informiert zu halten."

Und wenn was kommt, daß das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird (Schuldner = Privatperson ?), kannst du immer noch MB machen (aber auf Verjährung achten).

Bin zwar auch nicht so in Inso-Sachen drin, haben wir GSD wenig mit zu tun, aber so sollte es gehen. Man möge mich ggf. gerne berichtigen.
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Sunny
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#12

15.01.2007, 18:37

@Andreas
Stimme Dir voll und ganz zu. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können. ;-)
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Bärchen

#13

15.01.2007, 18:53

@Andreas

:zustimm

Wenn ein vorläufiges InsoVerf läuft, bringt eigentlich ein MB gar nichts. Für die Anmeldung einer Forderung braucht man ja keinen vollstreckb. Titel.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#14

15.01.2007, 20:15

Wir würden es doch nie wagen, unseren Admin zu berichtigen - oder Mädels? :wippe

:zustimm Andreas !!
Viele Grüße

ich
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Sunny
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#15

15.01.2007, 20:28

Genau wifey. ;-)
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Gast

#16

16.01.2007, 08:39

supi supi supi ihr habt mir mal wieder weitergeholfen...
hab jetzt auch die eröffnung des insolvenzantragsverfahren gefunden, war zwar nicht gerade leicht aber es hat geklappt....
naja ich denke zwar nicht, dass wir irgendwann geld sehen, aber erstmal ist die sache soweit vom tisch und ich hab meine ruhe fürs erste.

DANKE, DANKE, DANKE :thx

LG
smuse
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Tölpel
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#17

02.05.2013, 13:13

Endet die 5-jährige Verjährungsfrist einer Straftat zum Ende eines Jahres oder 5 Jahre nach Tattag?
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