PfÜB Wie geht das?

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stein
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#11

31.12.2006, 17:35

Kann mir bitte jemand meine oben gestellte Frage bezüglich der 3310 er Gebühr beantworten.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#12

31.12.2006, 17:36

stein hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben.
Diese RVG-Nr. fand ich im Vordruck von Schneeflocke. Danach habe ich
im Internet nachgesehen, was diese Nr. bedeutet und dies gefunden:

3310 I Terminsgebühr 0,3
Die Gebühr entsteht nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen
Termin oder einem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.

FRAGE:
Diese Gebühr entsteht nur, wenn man selbst - als Anwalt - an
diesem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung teilnimmt ?
Gegenfrage: kriegen Schuldner/Gläubiger Gebühren?
nein, natürlich kriegt die nur der Anwalt
FRAGE:
Ich stelle mir diese Pfüb´s so tierisch schwer vor. Kann mir jemand diese
Angst nehmen ? Ist es schwer ?
Im Büro habe ich mir diese Dinger schon einmal angesehen.
Meine Vorgängerin hat unter die Hauptforderung immer die Zinsen
geschrieben. Also selbst ausgerechnet und ich weiß nicht, von wann
bis wann man diese ausrechnen muss.
wie schon geschrieben wurde, du kannst auch nur hinschreiben zzgl. weiterer Zinsen seit dem...
FRAGE:
muss man nicht auch noch irgendwelche Pfändungsfreibeträge berücksichtigen ?
nein du nicht, das muss ja der DS ausrechnen, was er zahlen muss/kann
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