Durchsuchungsbeschluss - Was nun ?

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D_B
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#1

16.12.2009, 16:53

Hallo zusammen ...

es ist nun zum ersten mal soweit gekommen, dass ich einen durchsuchungsbeschluss erwirken musste, da der schuldner vom gv nicht angetroffen wurde!

jetzt liegt mir der beschluss zwar vor, aber ich weiß nicht so recht wie ich nun weiter vorgehen soll?!

schicke ich dem gv einfach den durchsuchungsbeschluss mit der bitte die durchsuchung durchzuführen oder gibt es dafür extra einen zwangsvollstreckungsauftrag/antrag?

Danke jetzt schon für eure mühe!
LG

p. s. ein haftbefehl wegen nicht abgegebener ev liegt mir auch vor!
Randfichte72
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#2

16.12.2009, 16:58

Kommt auf Dein Programm an. In manchen gibt es einen Textvorschlag für Vollstreckungsauftrag mit Durchsuchungsbeschluss. Wie das bei Advoware aussieht, weiss ich nicht.

Ich würde dem GVZ einen Vollstreckungsauftrag schicken, keine RA-Gebühren nehmen, da es sich um eine noch nicht abgeschlossene Vollstreckungsmassnahme handelt. Den VA dahingehend ergänzen, dass Du einen Durchsuchungsbeschluss gem. § 758 bzw. 761 ZPO überreichst
(Vollstreckung zur Tageszeit bzw. zur Nachtzeit - ergibt sich aus Deinem Beschluss). Ansonsten bleibt alles wie gehabt. Ich würde den vorhandenen VA einfach entsprechend abändern.
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Bino
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#3

16.12.2009, 17:11

Es ging ja ein ZV-Auftrag voraus. Der Beschluss wird dem GV jetzt einfach mit der Bitte um Fortsetzung der ZV und Durchführung der Durchsuchung übersandt. Gebühren gibt es dafür keine. Also es muss kein neuer ZV-Auftrag gemach werden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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D_B
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#4

16.12.2009, 17:12

ja prima ich hab mir sowas schon gedacht aber da unser tolles programm keinen textvorschlag hat wurde ich mir unsicher! vielen dank!
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Pepples
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#5

16.12.2009, 17:53

:sorry aber man sollte sich nicht immer auf sein Programm verlassen bzw. nur das machen, was es vorschlägt.
Is nicht persönlich gemeint, mir fällt nur allgemein auf, dass viele sich viel zu sehr auf ihr Programm verlassen und das selber denken dabei auf der Strecke bleibt.
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#6

16.12.2009, 19:43

Na, das würde ich so nicht sagen, mein Köpfchen schalte ich schon noch ein. Aber so hin und wieder gibt es ja hinterlegte Textbausteine, die man in so einem Fall verwenden kann - man hat die ja mitunter auch selber irgendwo gespeichert und "bastelt" sich das dann zusammen. Aber Recht gebe ich Dir schon, Pepples, stumpfes Tastendrücken und den Computer machen lassen, das ist nicht ok. Man sollte schon wissen, warum, weshalb und wieso. :-)
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angel30
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#7

29.03.2010, 09:53

hallo ihr, lieben,

ich muss hier auch gerade eine durchsuchung beim gv beantragen, kann ich meinen Auftrag wie folgt erteilen:


übersenden wir in der Anlage

- die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, Amtsgerichts ... vom;
- Kopie des Zwangsvollstreckungsauftrages vom ...;
- Benachrichtigung des zuständigen Gerichtsvollziehers über vergebliche Vollstreckungsversuche;
- Beschluss, Amtsgericht ... vom ... im Original;

mit dem Auftrag,

die Zwangsvollstreckung gegen Schuldner aus dem Zwangsvollstreckungsauftrag vom ... fortzusetzen. Sowie die Durchsuchung gemäß vorliegendem Beschluss nach § 758a ZPO des Amtsgericht ... in der Wohnung des Schuldners, ..., vorzunehmen.

Lieben dank im Voraus
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Bino
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#8

29.03.2010, 10:53

Ja, kannst Du so machen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#9

29.03.2010, 11:09

vielen dank!!!! :D
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