Mahnbescheid gg. Versicherung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Mistfratz
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#1

24.11.2009, 13:57

Oje, ich hätte soviele Fragen!

Ich muss hier einen Mahnbescheid gegen eine Versicherung machen. Wir fordern ausstehendes Krankentagegeld für unseren Mandanten.

1. welche Katalognummer nehme ich da? Ist das Nr. 41 Versicherungsprämie/-beitrag? nööö oder?
2. Bei der Adresse der Versicherung ist auf deren Briefkopf lediglich eine Postleitzahl und Ort angegeben. Genügt das, oder muss ich irgendwo noch eine Straße auftreiben?
3. Die Versicherung hat ja zu der Sache bereits eine Schadennummer. Wenn diese nun den MB bekommt, kann sie diesen wahrscheinlich schlecht zuordnen, wenn ich die Schadennummer nirgends angebe. Aber wo im MB kann ich deren Schadennummer angeben?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr hellen Köpfe mir dunklem Kopf helfen könntet... :oops:
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nephele
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#2

24.11.2009, 14:00

Warum zahlt die Versicherung denn nicht? Reagiert sie nicht oder sagt sie, sie wird sowieso nicht zahlen.
Wenn letzteres der Fall ist, ist der MB mE nicht der richtige Weg, da die Versicherung sowieso Widerspruch einlegen wird.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Mistfratz
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#3

24.11.2009, 14:06

Also ehrlichgesagt, ich würde hier auch keinen MB machen! Wir haben der Versicherung Frist zur Zahlung gesetzt (wobei vorher schon reger Schriftverkehr stattfand), und sie hat eben nicht gezahlt und auch nicht mehr reagiert. Meiner Meinung nach würde ein Telefonat in der Sache mehr bringen, aber naja, mein Chef will es so...
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LuzZi
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#4

24.11.2009, 14:07

Im Prinzip Blödsinn, das verursacht doch unnötige Kosten und der RA. ist ja schließlich verpflichtet die kostengünstigste Lösung für den Mandanten zu finden.

Um wie viel geht es denn?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Schmidtchen
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#5

24.11.2009, 14:11

Der Meinung wie nephele bin ich auch.

Ein MB gegen eine Versicherung bringt gar nichts, es sei den die Verjährung läuft ab....

Gescheiter wäre es schon, gleich Klage einzureichen.

Aber falls du ihn doch machen musst.

1. Vielleicht gilt das ja als Versorgungsleistung (60)
2. Auf der Internetseite der Versicherung findet sich bestimmt eine Hausanschrift.
3. Ich würd die Schadennummer bei Rechnungsnummer o.ä. angeben
Mistfratz
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#6

24.11.2009, 14:11

Es geht hier um knapp 8.000 €. Aber hilft ja nix, ich weiß auch nicht, wieso mein Chef den MB möchte, aber meistens denkt er sich schon was Sinnvolles bei seinen Anweisungen (muss ich neidlos anerkennen) und meine Einwände interessieren ja sowieso niemanden...!
bruesselbach
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#7

24.11.2009, 14:13

Wenn die Versicherung den MB nicht zuordnen kann, ist das ja zunächst mal nicht Dein Problem.
Versuch doch mal im Internet nähere Angaben zu Adresse oder Niederlassung rauszubekommen. Straße brauchst Du schon. Du musst ja auch gesetzl. Vertreter und so angeben...
MB ist aber in diesem Fall wahrscheinlich wirklich ungünstig, da sie eh Widerspruch einlegen und dann kann Dein Chef auch direkt ne Klage machen.
Zuletzt geändert von bruesselbach am 24.11.2009, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.
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nephele
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#8

24.11.2009, 14:14

denkt er sich schon was Sinnvolles bei seinen Anweisungen
Naja, also das ist wenig sinnvoll, sry! Wenn sowieso Widerspruch eingelegt wird, wird nur unnötige Zeit verloren und die weiteren Gerichtskosten werden sowieso fällig.
Ich hätte dir sonst zu diesem hier geraten:
wg. der Katalognummer folgendes versuchen:
Bei dem Punkt Angaben zu Hauptforderung, gibt es neben der Karteikarte Katalog. Anspruch noch "Sonstige", da geh mal drauf, vielleicht kannst du da irgendwie den Punkt "sonstige" auswählen und dann schreiben "Auszahlung Krankentagegeld", und dann noch vielleicht "Schreiben vom..." (euer Aufforderungsschreiben) oder Versicherungsscheinnr. eintragen
2. Bei der Adresse der Versicherung ist auf deren Briefkopf lediglich eine Postleitzahl und Ort angegeben. Genügt das, oder muss ich irgendwo noch eine Straße auftreiben?
Ich glaube im Mahnbescheid sind Postfächer unzulässig. Wenn es sich aber um eine große Versicherung handelt, haben die meist keine Straßenangaben. Ich würde mal im Internet gucken auf deren HP, ob die da eine Angabe dazu machen, oder Auskunft anrufen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

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Zitat Sheldon Cooper
Mistfratz
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#9

24.11.2009, 14:18

Na also das nenn ich doch mal SPTIZEN-Hilfe!

Wie immer halt!!!

HERZLICHSTEN DANK!
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