Hallo,
folgende Situation:
RA Y beantragt einen PfÜB und erhält ihn.
Die Forderungsaufstellung ist jedoch in verschiedenen Punkten von Anfang an falsch:
Verjährung von Zinsen wurde nicht berücksichtigt und Rechtsanwaltsgebühren wurden aus Streitwert incl. verjährter Gebühren berechnet.
Die Gebühren dürfen aber doch nur auf der Basis der tatsächlich im Zeitpunkt der Tätigkeit des RA bestehenden Forderung berechnet werden...
Inzwischen hat der Schuldner auch die vollständige Hauptforderung und die Zinsen auf die Hauptforderung gezahlt, was von RA Y so auch anerkannt wurde.
Die Forderungsaufstellung gegenüber dem Drittschuldner hat der RA Y aber bisher nicht berichtigt. Sobald das Gehalt fällig ist, bekäme er jetzt viel mehr vom AG ausbezahlt, als ihm zusteht.
Wie kann ich das verhindern?!
Herzlichen Dank und viele Grüße
Schachterlteufel
Forderungsaufstellung in PfÜB falsch
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Im Zweifel selbst eine Forderungsaufstellung machen und die selbst erstellte dem Kollegen zustellen mit dem Hinweis, dass man sich erlaubt habe wie folgt zu berechnen und entsprechende Hauptforderung, Kosten und Zinsen vom Schuldner bereits bezahlt wurde.
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Euch allen lieben Dank für Eure Antworten.
Das Doppelte Einstellen war ein Versehen, da ich anfangs die falsche Rubrik erwischt hatte.
Das Doppelte Einstellen war ein Versehen, da ich anfangs die falsche Rubrik erwischt hatte.